Jetzt hats mich erwischt

      ich finde das eine reine abzocke vom land Nö!!

      die federn und die felgen lass ich mir einreden das man die eintragen lassen muss aber der rest!

      nur weil ich den remus unten aufgeschnitten hab beim TDI das er vorher(vor der verkleidung) runter blässt,so das er mir nicht das

      ganze heck vollrusst!die batterie weil sie nicht gut angeschraubt war gleich 50Euro!!pedalauflagen auch gleich beanstandet kostet auch wieder 70Euro(wohlgemerkt mit gutachten aber leider nur für deutschland gültig).die scheinwerferblenden(kein böser blick)darf man auch nicht haben obwohl nicht kleinsterweise etwas vom scheinwerfer abgedeckt wurde!das finde ich eine reine geldmacherei wo ich keine gefahren sehe das etwas durch diese dinge die verkehrs und betriebssicherheit beeinflusst!! :grml:

      Hat es einen sinn den rechtsweg zu gehn?
      JAGE NICHT,WAS DU NICHT TÖTEN KANNST!!
      das remusgutachten oder ABE gilt ja nur solange der topf so ist wie im gutachten und nicht verändert wurde
      zur Batterie sag ich MAL nix
      pedalauflagen genauso wenig
      scheinwerferblenden gehören eingetragen hättest auch eingetragen bekommen

      du brauchst dich hier nicht aufregen, wärst gleich typisieren gefahren hättest dir ne menge geld und ärger erspart :confused:

      ventohaza_88 schrieb:


      ich finde das eine reine abzocke vom land Nö!!

      ...

      nur weil ich den remus unten aufgeschnitten hab beim TDI das er vorher(vor der verkleidung) runter blässt,so das er mir nicht das ganze heck vollrusst!
      die batterie weil sie nicht gut angeschraubt war gleich 50Euro!!


      Hör auf zu sudern, und trags wie ein Mann!

      Wie gesagt, du hast den Endtopf verändert, damit erlischt die ABE!
      Lose Batterien werden auch beim PIckerl beanstandet! Wenn man zu faul ist die Batterie sorgfältig anzuschrauben, dann muss man halt zahlen...

      Ich habe nach etwas gesucht, dass mich noch weniger interessiert als Fussball.
      Das ist bei Spanplatten nicht der Fall...
      rechtsweg hat wenig sinn....

      das geht nur bei Rechtsmangeln bei der Überprüfung... die du wieder beweisen musst...

      trags wie ein mann.... zahls... du kannst allerdings die Höhe der Strafe beeinspruchen....
      und geht Typisierung und zur §56....

      jeder muss die blech MAL abgeben ums zu lernen ;)
      also ich kann dem klaus nur immer wieder recht geben, am besten taugen mir immer die mit so aussagen wie "wer typisiert ist ne schwule s**" ..... einfach hirnlos so ne aussage, fährst gleich typisieren hast ne ruhe und dann passts einfach !! versteh solche leute ned.......

      deshalb hau dich ins zeug bei uns klaus
      Hallo Leute!

      Polizei hat mich heut auch erwischt auf der Straße (Bundesland Salzburg) Auto Golf III Bj.94

      1. Mängel: Fahrwerk, Sportauspuff, Angel Eyes, ..

      weiters meine Frage

      Was ist wenn ich das Auto jetzt abmelde und verkaufe bin ich aus dem Schneider.. so lange der Brief von der Landesregierung nicht da ist?

      danke
      ____________________

      Audi A4 Ambition - 1.9TDI - Bj 2006

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „audi_a4“ ()

      audi_a4 schrieb:



      Was ist wenn ich das Auto jetzt abmelde und verkaufe bin ich aus dem Schneider.. so lange der Brief von der Landesregierung nicht da ist?



      Im Zentralcomputer der Versicherung bist Du schon erfasst und bekommst daher bei der Abmeldung des Fahrzeuges einen Stempel in den Typenschein das vor Wiederanmeldung das Fahrzeug bei der Landesregierung vorgeführt werden muss. Da mindert den Verkaufspreis natürlich extrem.

      Die Anzeige und Geldstrafe bekommst Du ausserdem sowieso, egal ob das Fahrzeug noch angemeldet ist oder nicht, da die Verwaltungsübertretung ja begangen wurde. Bist Du nicht der Zulassungsbesitzer bekommt dieser ebenfalls noch eine saftige Strafe.

      Grüsse,
      DOC!
      Pro verändertes Teil ca 50 Euro Strafe. Am besten ist du baust entweder zurück auf original oder du lässt alles gleich typisieren beim vorführen. Du brauchst für das Fahrwerk eine Einbaubestätiging von einer Werkstatt und den Spurvermessungszettel. Desweiteren benötigst du alle TÜV Zettel auch die der Felgen usw. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung