probeführerschein

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      RE: probeführerschein

      Original von *pop-off queen*
      ABER: nachdem du eine lenkererhebung bekommen hast, ist für mich klar, dass es um deinen schein geht! denn die wollen ja wissen, wem sie den schein wegnehmen müssen ;-)!
      ich mein, die können ja nicht einfach den zulassungsbesitzer dafür haftbar machen, denn der muss ja eben nicht gefahren sein... deswegen die lenkererhebung.


      ist so nicht ganz richtig! habe mein auto auch längere zeit auf meine eltern gemeldet gehabt und da ist auch ca. 4 MAL a lenkererhebung gekommen und i hab meinen schein noch immer obwohl IMMER mein name angegeben wurde!
      Angeblich ist das auch wenn sie das selbe kennzeichen öfters blitzen!

      Achja meine Eltern haben NIE ihren namne angegeben und würden es auch nie tun! Du hast scheiße gebaut hast gewusst das nur 50 erluabt sind! also stehe zu deinem fehler! jetzt musst auch die konsequenzen tragen!
      if you don`t live for something, you will die for nothing

      RE: probeführerschein

      Original von *pop-off queen*
      hmmm... okay, kann scho sein, aber das hab ich so noch nicht "gehört"...
      v.a. was für nen sinn hat die lenkererhebung, wenns eh nur um eine zu zahlende strafe geht?! :gruebel:
      da wird die stafe doch immer via post geschickt - egal wer sie dann tatsächlich zahlt, hehe :D


      Das stimmt schon was hary schreibt. Die Lenkererhebung bekommst sogar bei Parkremplern. Also da gehts noch nicht um das Strafausmass, sondern nur um die Feststellung, wem die Strafverfügung tatsächlich zugestellt wird. Und das hab ich nicht nur gehört :hmm:.

      Ich würde da generell sehr sehr aufpassen. Wie es auf den Verfügung ja auch steht, darf man im schlimmsten Fall bei Nichtzahlung die Ersatzstrafe antreten. Und da gehts dann nicht mehr um EURO oder Führerscheinentzug, sondern um schwedische Gardinen, die in der eigenen Wohnung noch recht schön aussehen mögen, aber wenn sie aus Stahl sind, könnte ich mir vorstellen, dass es nur noch halb so lustig ist :-(...

      Aus logischer Überlegung, würde ich da sehr sehr aufpassen. Da sollte man sich generell nicht wirklich spielen. Ich möchte garnicht wissen, was rauskommt, wenn eine falsche Angabe bei der Lenkeerhebung nachgewiesen wird...

      Irgendwer meinte MAL hier im Forum, ein cooler Trick wäre es, wenn man einen kürzlich Verstorbenen als Lenker angibt... Erstens mehr als piätetlos, zweitens kann ich dann nur sagen: bitte ausprobieren, so ein Verhalten gehört dann wirklich bestraft... aber ganz teuer wenns geht!
      Auf jeden Fall kann ich dich beruhigen. Der Führerschein wird auch bei Probeführerscheinbesitzern erst bei 40 km/h im Ortsgebiet und 50 km/h außerhalb eines Ortsgebietes entzogen.

      Allerdings droht dir eine Nachschulung. Die bekommt man AB 20 km/h im Ortsgebiet und 40 km/h außerhalb eines Ortsgebietes.

      Ein Führerscheinentzug wird erst bei der dritten Verlängerung der Probezeit aufgrund eines Verstoßes gemäß § 3 ABS. 6 oder 7 KFG eingeleitet.
      Pflichtwissen für jeden Autofahrer: www.autobahn-blitzer.at
      N'abend....

      aber was ich nicht verstehe, warum hier ne Lenkererhebung kommt? Geht das nach dem Jahrgang des Fahrzeugsbesitzers, lt. Zulassungsschein??? oder wie funktioniert das? Ich dacht eigentlich,solang das zB eben bei 71 km/h in der 50 iger Zone ist, dass ne normale "ein-blatt anzeige" kommt...wenn man die Anonymverfügung nicht bezahlt...

      Danke für eure Antworten.
      Original von second
      Original von blaupunktaber was ich nicht verstehe, warum hier ne Lenkererhebung kommt?


      Weil er aus Graz Umgebung kommt und dort werden Radarmessungen auch von Privatfirmen durchgeführt. Dass heißt die BH schickt zur Sicherheit bei jeder Übertretung eine Lenkererhebung mit.


      Ahaaa, na das hört sich ja abenteuerlich an... Ich glaube aber fast, dass das nichts mit den Privatsheriffs zu tun hat. Das ist ein Standardverfahren, das in ganz Österreich angewandt wird...

      Nachschlagen, dann sollte es wirklich klar sein:

      egov.stmk.gv.at/lavi/vb/showBeschreibung.do?lfdnr=371

      Entweder das bereits versendete Organstrafmandat wurde nicht bezahlt, oder es wurde ein Strafverfahren eingeleitet... (auch in der Stmk ticken die Uhren nicht gaaaanz anders ;) :-h)

      Also ich wäre in der Situation eher kooperativ... Aber Du kannst uns ja dann einen review schreiben, also was passierte wirklich...
      Original von second
      Auf jeden Fall kann ich dich beruhigen. Der Führerschein wird auch bei Probeführerscheinbesitzern erst bei 40 km/h im Ortsgebiet und 50 km/h außerhalb eines Ortsgebietes entzogen.

      Allerdings droht dir eine Nachschulung. Die bekommt man AB 20 km/h im Ortsgebiet und 40 km/h außerhalb eines Ortsgebietes.

      Ein Führerscheinentzug wird erst bei der dritten Verlängerung der Probezeit aufgrund eines Verstoßes gemäß § 3 ABS. 6 oder 7 KFG eingeleitet.


      also kann ich mir nicht vorstelln das bei einem probeschein das gleiche gilt mit der geschwindigtkeit wie ohne!!!

      mfg