auto muss vorgeführt werden, bitte um hilfe!!
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hary schrieb:
der bulle hat auch keine kontrollmasse und nix kontrolliert!
Wenn der Polizist die Restgewindelänge nicht gemessen hat...
In Verbindung mit Doc´s Tipps, den Winterreifen (die du erst raufgegeben hast und wenig Luftdruck hatten) und den defekten Domlagern (die du natürlich schon getauscht hast...), könnte das funktionieren...
Allerdings müssen beim Vorfahren bei der LaRe die Kontrollmaße aber passen!
Ich habe nach etwas gesucht, dass mich noch weniger interessiert als Fussball.
Das ist bei Spanplatten nicht der Fall...
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Beschreib MAL den Ort der Anhaltung. Vor allem den Untergrund. Was für eine Latte hat er benutzt? Hat das offiziell ausgeschaut oder nur ein Stück "Holz".
War ein Techniker anwesend oder nur der Polizist (bzw. die Polizisten, sollten ja zwei gewesen sein).
Den § 102 KFG kann er getrost vergessen:
§ 102. Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers
§ 102. Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers
(1) Der Kraftfahrzeuglenker darf ein Kraftfahrzeug erst in Betrieb
nehmen, wenn er sich, soweit dies zumutbar ist, davon überzeugt hat,
dass das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und ein mit diesem zu
ziehender Anhänger sowie deren Beladung den hiefür in Betracht
kommenden Vorschriften entsprechen; die Überprüfung der Wirksamkeit
der Vorrichtungen zum Abgeben von akustischen Warnzeichen darf
jedoch nur erfolgen, sofern nicht ein Verbot gemäß § 43 ABS. 2 lit.
a StVO 1960 besteht. Berufskraftfahrer haben bei Lastkraftwagen,
Sattelzugfahrzeugen, Omnibussen oder Anhängern unverzüglich den
Zulassungsbesitzer nachweisbar zu verständigen, wenn das Fahrzeug
diesen Vorschriften nicht entspricht.
Frag den Referenten ob er es als zumutbar sieht das Du dich im Spätherbst oder bei Nacht auf den Bauch legst und unter Deinem Auto die Bodenfreiheit misst und ob er das auch jeden Tag vor der Inbetriebnahme seines Autos machen würde. Zeig ihm wieviel 2cm auf einem Lineal sind und frag ihn ob der den Höhenunterschied bei seinem Fahrzeug bemerken würde. Alleine wenn sich Reifen abfahren handelt es sich um einen guten cm Höhe den man verlieren kann, in Kombination mit geringem Reifenluftdruck ist man schnell auf einem weiteren halben cm. Bedenkt man jetzt auch noch das sich das Fahrwerk altersbedingt um 1-1,5 cm senken kann dann darf dem "nicht technisch versierten" KFZ Lenker kein Vorwurf gemacht werden. Oder...
Sag Du kennst Dich selber nicht so aus aber Du hast mit einem befreundeten KFZ Gutachter gesprochen und der hätte Dir geraten im Zweifelsfall auf jeden Fall gegen eine Verwaltungsstrafe nach § 102 zu berufen. Der UVS Wien folgte in einem Berufungsentscheid übrigens bereits dieser Argumentation im Sinne der Berufungswerbers. Siehe Geschäftszahl: UVS-03/P/38/5360/2005/4, da kann er gerne sleber nachlesen.
Wäre die Anzeige nach § 103 (ist sie aber nichtund kann auch nachträglich nicht geändert werden) müsstest Du sie akzeptieren.
Aber eine Strafe nach §102 ist schlicht weg FALSCH. D.h. hat der Polizist dich fälschlicherweise angezeigt. Somit muss das Verfahren eingestellt werden.
§ 103. Pflichten des Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers
(1) Der Zulassungsbesitzer
1. hat dafür zu sorgen, daß das Fahrzeug (der Kraftwagen mit Anhänger) und seine Beladung - unbeschadet allfälliger Ausnahmegenehmigungen oder -bewilligungen - den Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entspricht;...
Also, kurz und bündig:
- Bereite Dich gut vor und sei schlagfertig (aber nicht besserwisserisch oder agressiv)
- Verlange die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens da § 102 NICHT anzuwenden ist. (§103 wäre ein Treffer, versenkt gewesen
)
Noch Fragen?
Grüsse,
DOC! - Bereite Dich gut vor und sei schlagfertig (aber nicht besserwisserisch oder agressiv)
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DOC! schrieb:
Also, kurz und bündig:
Bereite Dich gut vor und sei schlagfertig (aber nicht besserwisserisch oder agressiv)
Siagst ... DA is es "Problem" bei 90% der "GEWINNER" -
danke an alle und voralllem an doc für die ganzen ratschläge! werde mir dann am vortag so einen kleinen spickzettel machen damit ich auch alles sag was ich sagen kann! naja hat schon nach einem richtigen latten ausgeschaut! würd MAL auf alu tippen! war ein parkplatz aber allerding ziemich eben! er woltle mir auch noch wegen den rückleuchten die den rückstrahler integriert haben und ich daher keine geklebt habe, den schmutzfänger und den plastikleisten das leben schwer machen! aber er hat dann a gemeint wenn i jetzt ruhig bin und nix mehr sag schreibt er nur die anzeige wegen der höhe!
hab dann also nächsten donnerstag noch viel schreibarbeit vor mir! argumente aufschreiben usw...! nachmals danke an alleif you don`t live for something, you will die for nothing -
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der typ war total uneinsichtig und arogant! dann hat er gesagt ok dann machen wir das ganze nochmal und diesmal bekommen sie halt die anzeige als gahrzeughalter und nach §103 und dann kann ich nix machen!
gestern bekam ich wieder einen brief von der bh!
wieder das selbe nur eben wie oben beschrieben! eben jetzt als fahrzeughalter und nach §103.
er meinte nur warum ich das den polizisten net gesagt habe wegen den reifen und es ist sehr wohl zumutlich das ich einen latten unter das auto schiebe!
habe dann nur gesagt hab in polizisten 3 MAL gesagt das der sommerreifen kaputt ist und ich keinen latten im auto habe das ich es vor jeder fahrt kontrollieren kann!
er meinte nur ich habe gewusst das ich zu tief bin usw... und mir der aktenzahl die du mir gegeben hast kann er nix anfangen!
darauf meinte ich nur ok dann mach i gegen die neue strafe wieder einspruch und komm dann mit dem rechtsanwalt! würde das dann was bringen?
wegen vorfahren hab i noch genug zeit! auf die frage wann ich ca. kommen müsste die antwort! ich habe ca. 500 anzeigen da und bekommme meist pro monat nur einen termin und kann dort max 7 personen hinschicken. es sei denn ich melde mich und sage ich wolle vorfahren dann komm ich gleich im nächsten monat drann!
muss übrigens nicht zur lareg sondern zu einer werkstatt wo der technische steht. dort wird dann das auto begutachtet. sei meinte auch nur das ich kurz vorher ein pickerl machen solle weil dann würden sie a schon net mehr so genau schauen. die dame war wirklich freundlich und hilfsbereit. gab mir einige tips für das vorfahrenif you don`t live for something, you will die for nothing -
Die Erstberatung bei jedem Rechtsanwalt ist gratis, da ist also MAL nicht viel verhaut und würd ich in Deinem Fall auf jeden Fall MAL machen, auch wenn Du keinen Rechtsschutz hast.
Die Tatsache das sie im Nachhineinen die Anzeige umändern und Dir eine neue mit dem richtigen § schicken finde ich ist schon ein starkes Stück, weil im Falle eines Einspruchs wärst damit beim UVS durchgekommen.
Aha, und der Herr Beamte auf der Landesregierung hat immer eine 80 x 11cm Latte im Auto?
Echt, manche....
Grüsse,
DOC!!
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