Überholen im OG, wobei der zuu überholende schon 50 km/h fährt, ist für jeden Einzelfall zu prüfen, ob es "nur" als eine Geschwindigkeitsübertretung oder weitere Faktoren hinzukommen, wie zB besondere Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern.
Durch solch schwerwiegende Übertretungen können besonders gefährliche Verhältnisse herbeigeführt werden, die zum FS-Entzug vor-Ort oder auch erst durch die Behörde führen.
Durch solch schwerwiegende Übertretungen können besonders gefährliche Verhältnisse herbeigeführt werden, die zum FS-Entzug vor-Ort oder auch erst durch die Behörde führen.