ROTE AMPEL

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      woidl schrieb:

      president_dvH schrieb:

      woidl schrieb:

      Also das mit dem Punkt im Vormerkregister bin ich mir jetzt nicht so sicher, denn immerhin steht ja als Vormerkdelikt:

      - "Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer"

      hast du niemanden anderen gefährdet, so is für mich der Tatbestand der zum Vormerk führt NICHT erbracht?!

      Ich frage mich auch, wie sie dass auf einem Foto festhalten wollen?!?!


      Ob man Rot und Gefährdung anderer trennen kann. Allein der Beweis wird ein Problem.

      Aber vielleicht kann es die Rechtsschutz drehen und die Beweislast in Richtung Exekutive verschieben und die elektronsiche Überwachung generell in Frage stellen :gruebel: Obwohl bei Rot über die Kreuzung, das reicht schon als mögliche Gefährdung aus, da muss man den logischen Zusammenhang zur Gefährdung nicht mehr herstellen...


      ja das hab ich mir auch schon gedacht, aber wenn da im umkreis von 5km um die kreuzung kein anderes auto is und du fährst bei rot drüber, hast ja eigentlich keinen anderen gefährdet?!?

      is wieder so ene sache die man so oder so auslegen "könnte", steht aber sicher irgendwo.
      die frage is halt, warum sie das extra dazugeschrieben haben, sonnst hättesns ja auch schreben können "Nichtbeachtung des Rotlichtes"

      Ich würd auf jeden Fall den Rechtsschutz einschalten!


      Rechtsschutz ist immer gut :winken:

      Es handelt sich ja um eine elektronische Erfassung, sofern ich es richtig verstanden habe... Wenn das verfassungs- bzw gesetzeswidrig ist, dann haben wir die selbe Situation wie bei der SectionControl im KaisermühlenTunnel (unzureichende Beschilderung => damals wurden theoretisch alle Strafen zurückbezahlt...).

      Na dann sind wir ja schon MAL gespannt, wie es ausgeht. Am besten ist halt noch immer, wenn es blinkt, dann Bremse betätigen und den Wagen zum Stillstand bringen. Das ist noch immer das Sicherste.
      Muhahha... :rofl:
      Dann schliess ich mich mit meinem Radarfoto gleich an. :D
      Nein, ohne Scherz Jungs, hier geht´s um was völlig anderes. Im Kaisermühlentunnel wurden alles Autos MAL wahllos erfasst und gespeichert, hier ist eine Einzelauslösung erfolgt. Es wird also nur der Schuldige gespeichert, abgesehen davon ist das entsprechende Gesetz bereits überarbeitet. Es ist ja auch die Sektion Control wieder in Betrieb.
      Und wenn es die einzige rote Ampel in einer großen Wüste wäre...das drüberfahren ist strafbar, egal wie spät es ist, ob man niemand gefährdet oder im Umkreis von drölfhundert Kilometer kein Fahrzeug ist.
      Wurde keiner gefährdet, was hier ja der Fall ist, dann gibt es keine Vormerkung (Punkte gibt es übrigens nur in Flensburg, nicht in Österreich :zwinkern: )
      Das ist das Faktum.
      Grüsse,
      DOC!

      DOC! schrieb:

      Muhahha... :rofl:
      Dann schliess ich mich mit meinem Radarfoto gleich an. :D
      Nein, ohne Scherz Jungs, hier geht´s um was völlig anderes. Im Kaisermühlentunnel wurden alles Autos MAL wahllos erfasst und gespeichert, hier ist eine Einzelauslösung erfolgt. Es wird also nur der Schuldige gespeichert, abgesehen davon ist das entsprechende Gesetz bereits überarbeitet. Es ist ja auch die Sektion Control wieder in Betrieb.
      Und wenn es die einzige rote Ampel in einer großen Wüste wäre...das drüberfahren ist strafbar, egal wie spät es ist, ob man niemand gefährdet oder im Umkreis von drölfhundert Kilometer kein Fahrzeug ist.
      Wurde keiner gefährdet, was hier ja der Fall ist, dann gibt es keine Vormerkung (Punkte gibt es übrigens nur in Flensburg, nicht in Österreich :zwinkern: )
      Das ist das Faktum.
      Grüsse,
      DOC!


      genau das hab ich gemeint!
      Strafe is klar, aber ich wollte ja NUR auf den Eintrag im Vormerkregister eingehen und sagen, dass dieser NICHT zwingend mit dem Überfahren einer roten Ampel gegeben is!

      Die Frage is halt nur, wie sie dass auf einem Foto festhalten wollen?!?! Meiner Meinung nach kannst das auf einem Foto NIE sagen, da es ja nur eine Momentaufnahme is und net wie es zu dem Ganzen gekommen is.

      Würde ich eine Vormerkung wegen einer roten Ampel bekommen (aufgrund eines Fotos), würd ich dies NICHT akzeptieren (Strafe is klar, die muss bezahlt werden)
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!

      EvoRox schrieb:

      sobald du die strafe bezahlst hast du den fehler eingestanden und akzeptiert ;)


      das is klar.
      ich meinte eher damit, dass du auch wenn du dem Vermerk entkommst (sei es jetzt über Rechtschutz oder von Haus aus keinen bekommen hättest), einer Strafe für das Überfahren einer Roten Ampel (und da mein ich jetzt nicht die Ampel selbst) wirst du nicht entkommen.
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Das überfahren einer roten Ampel ist nicht mehr so arg teuer, wobei es bisschen teurer wird wenn man dabei geblitzt wird als wenn man aufgehalten wird.
      Das wäre zumindest die Erfahrung aus dem Bekanntenkreis.

      Ob das ganze eine Gefährdung ist oder nicht und ob es dafür Punkte gibt, ist ganz einfach. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es eine Gefährdung darstellt. Kannst du glaubhaft beweisen, dass es keine Gefahr ist kann man es anfechten. Wobei die Beweise halt schon Stichfest sein sollten und das ist in der Regel nicht möglich. Die Beweislast liegt jedenfalls beim Fahrer,logisch.

      Das die Ampel Fahrzeuge blitzt die bei Rot in der Kreuzung stehen und dann ein paar Meter vorrollen finde ich völlig in Ordnung. Denn lt. StVo darf man den Kreuzungsbereich nicht behindern, und da es mittlerweile gang und gebe ist das die Leute in die Kreuzung einfahren obwohl sie sehen das die AMpel blinkt und es hinten nicht weiter geht, und somit der Querverkehr blockiert wird, finde ich das völlig in Ordnung das hier gestraft wird!
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      warte ab bis Du die Strafe bekommst alles andere sind spekulationen da es in jeden Bundesland andere Strafen gibt . In Wien bei der Nussdorferstrasse zahlst ca.72 Euro aber sonst nix.

      ...ehrlich gesagt so schlecht finde ich das gar nicht , außer eben wenn ein Stau ist und wennst ewig wartest dann bist der blöde - fährst rein kannst zahlen also da sollte auch was geändert werden.
      OC

      DOC! schrieb:

      Muhahha... :rofl:
      Dann schliess ich mich mit meinem Radarfoto gleich an. :D
      Nein, ohne Scherz Jungs, hier geht´s um was völlig anderes. Im Kaisermühlentunnel wurden alles Autos MAL wahllos erfasst und gespeichert, hier ist eine Einzelauslösung erfolgt. Es wird also nur der Schuldige gespeichert, abgesehen davon ist das entsprechende Gesetz bereits überarbeitet. Es ist ja auch die Sektion Control wieder in Betrieb.
      Und wenn es die einzige rote Ampel in einer großen Wüste wäre...das drüberfahren ist strafbar, egal wie spät es ist, ob man niemand gefährdet oder im Umkreis von drölfhundert Kilometer kein Fahrzeug ist.
      Wurde keiner gefährdet, was hier ja der Fall ist, dann gibt es keine Vormerkung (Punkte gibt es übrigens nur in Flensburg, nicht in Österreich :zwinkern: )
      Das ist das Faktum.
      Grüsse,
      DOC!


      Korrekt DOC. Das war 2007 mit dem Ursprung der Datenschutzverletzung.

      Was ich meinte war der Einspruch aus 2005, wonach Organstrafverfügung zurückgezahlt werden mussten, da das Tempolimit nur mangelhaft ausgeschildert war (Umschalten von 80 und 60km/h während der Befahrung, mangelhafte Kundmachung und Reizüberflutung waren damals die Schlagwörter...).

      volksanwaltschaft.at/bericht/wien/27/doc/10.doc

      Peter Passat schrieb:

      warte ab bis Du die Strafe bekommst alles andere sind spekulationen da es in jeden Bundesland andere Strafen gibt . In Wien bei der Nussdorferstrasse zahlst ca.72 Euro aber sonst nix.

      ...ehrlich gesagt so schlecht finde ich das gar nicht , außer eben wenn ein Stau ist und wennst ewig wartest dann bist der blöde - fährst rein kannst zahlen also da sollte auch was geändert werden.


      Wenn alle Straßen der Kreuzung so überwacht werden, wirds das nicht geben, dass jemand noch kurz davor reinfährt, somit hat man auch wieder freiere Fahrt.
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      sowas is aber nicht immer möglich, in graz gibts einige kreuzungen dort ist es zu empfehlen trotzdem noch rein zu fahren, du blockierst den gegenverkehr nicht wenn der vor dir nicht einschläft und es kommt hinter dir einer mehr über die kreuzung bei der nächsten blinkfolge...

      sonst würdest bei div. kreuzungen wirklich ewigkeiten stehen ... is ja so schon kurz vor ner ewigkeit ;)