woidl schrieb:
president_dvH schrieb:
woidl schrieb:
Also das mit dem Punkt im Vormerkregister bin ich mir jetzt nicht so sicher, denn immerhin steht ja als Vormerkdelikt:
- "Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer"
hast du niemanden anderen gefährdet, so is für mich der Tatbestand der zum Vormerk führt NICHT erbracht?!
Ich frage mich auch, wie sie dass auf einem Foto festhalten wollen?!?!
Ob man Rot und Gefährdung anderer trennen kann. Allein der Beweis wird ein Problem.
Aber vielleicht kann es die Rechtsschutz drehen und die Beweislast in Richtung Exekutive verschieben und die elektronsiche Überwachung generell in Frage stellenObwohl bei Rot über die Kreuzung, das reicht schon als mögliche Gefährdung aus, da muss man den logischen Zusammenhang zur Gefährdung nicht mehr herstellen...
ja das hab ich mir auch schon gedacht, aber wenn da im umkreis von 5km um die kreuzung kein anderes auto is und du fährst bei rot drüber, hast ja eigentlich keinen anderen gefährdet?!?
is wieder so ene sache die man so oder so auslegen "könnte", steht aber sicher irgendwo.
die frage is halt, warum sie das extra dazugeschrieben haben, sonnst hättesns ja auch schreben können "Nichtbeachtung des Rotlichtes"
Ich würd auf jeden Fall den Rechtsschutz einschalten!
Rechtsschutz ist immer gut

Es handelt sich ja um eine elektronische Erfassung, sofern ich es richtig verstanden habe... Wenn das verfassungs- bzw gesetzeswidrig ist, dann haben wir die selbe Situation wie bei der SectionControl im KaisermühlenTunnel (unzureichende Beschilderung => damals wurden theoretisch alle Strafen zurückbezahlt...).
Na dann sind wir ja schon MAL gespannt, wie es ausgeht. Am besten ist halt noch immer, wenn es blinkt, dann Bremse betätigen und den Wagen zum Stillstand bringen. Das ist noch immer das Sicherste.

