Rechtsfrage bezüglich Unfall

      Rechtsfrage bezüglich Unfall

      Hallo

      Ich wollte nur MAL wissen ob man immer Schuld ist wenn man wem hinten reinfährt?

      Heute früh gegen 9:00 wo der stärkste Regen war seit langem wieder, fuhr ich mit dem Auto. Vor mir kein Mensch, hinter mir kein Mensch.
      Natürlich sind 50 zuviel bei solchen Verhältnissen, fahre auch nie so schnell wenn Autos vor mir sind oder so. Naja 50 gefahren... aufeinmal Parkt einer aus der Linken Strassenseite aus und auf die Fahrbahn. (So einer um die 65-75 Jahre, der natürlich nicht sofort aufs Gas steigt sondern auf der Strasse langsam überlegt wo er den hinwill usw.) :fluch: Ich auf die bremse... Auto rutschte nur noch und ich fuhr ihm rein. Mir ist klar das der Unfall nicht passiert wäre wenn ich 30 kmh gefahren bin oder 20kmh aber wer kann ahnen das aufeinmal wer ausparkt. Natürlich auch ohne Blinker, und ohne eingeschaltetem Licht, weil wenn ich an irgendeinem Auto Lichter hinten gesehen hätte, wäre ich langsamer geworden. Aber naja in Wien darf man ja auch ohne Licht fahren.

      Naja mein Auto ist natürlich vorne extrem kaputt, ihm ist nicht soviel passiert... am Montag geh ich den Unfallbericht abgeben in der Versicherung und ich denke das ich Schuld bin weil ich ja hinten reingefahren bin. Er sagt ich bin viel schneller als 50 gefahren, ich sage, nein hab ich nicht. usw. usw.

      Polizei zuerst angerufen, die sind nach einer halben Stunde nicht gekommen, wieder angerufen, hat geheissen es gab einen Überfall, die haben keine Freien Polzeiwagen, ich müsste noch warten, dann habe ich gesagt, die brauchen nicht mehr kommen, weil eine halbe Stunde im regen warten, da hatte ich dann keine Lust mehr. Und der meinte die Schuldfrage die macht die Polizei eh nicht sondern die Versicherung, die würden nur herkommen und aufschreiben das es halt zu einem Unfall in der und der Uhrzeit kam und das wars.

      Es geht mir nicht ums Auto usw. es geht mir ums Prinzip. Man kauft sich vielleicht MAL ein teureres Auto oder so, und sowas kann immer passieren, ist man dann immer Schuld?

      (Bei uns in Kroatien, sind die Gesetze so das man alle 5 Jahre zur Führerscheinkontrolle gehen muss und auf Reflexe und alles getestet wird, schaft man es nicht, gibts es keinen Führerschein. Ich verstehe es nicht das in so einem Land wie Österreich, jeder durch die gegend Fahren kann egal wie alt und wie taub, und wie unfähig.) :nix-plan:

      Danke

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „P.O.D.“ ()

      Ich würde sagen, dass deine nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit aufgrund der Witterung iSd § 20 StVO kausal zum Unfall geführt hat, da bei Beachtung ob. Bestimmung ein Anhalten oder Ausweichen noch möglich gewesen wäre.
      Die fehlende Beleuchtung des Unfallgegners ist nur dann relevant, wenn keine ausreichende Sichtverhältnisse bestanden haben (§ 60 ABS 3 StVO).

      Auf jeden Fall wird es zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, so sehr ich das im Moment.
      BP Hatzer3: Super Danke dir vielmals.

      Aber angenommen es wäre nicht Regen, und irgendwer kommt plötzlich vor mich hin und ich bremse, fahre ihm aber denoch hinein. Wer ist Schuld?
      Mir ist es schon hundert MAL passiert, das Leute vor mich reinfahren und sofort Bremsen und ich muss dann auch Bremsen logischer Weise, aber anscheinend wäre ich immer Schuld wenn ich hinten wem reinfahre, weil sonst würden die Leute das nicht machen?

      Und was ist eine Einvernehmliche Lösung? :)
      Sorry kenn mich leider nicht sogut aus. Danke

      P.O.D. schrieb:

      BP Hatzer3: Super Danke dir vielmals.

      Aber angenommen es wäre nicht Regen, und irgendwer kommt plötzlich vor mich hin und ich bremse, fahre ihm aber denoch hinein. Wer ist Schuld?
      Mir ist es schon hundert MAL passiert, das Leute vor mich reinfahren und sofort Bremsen und ich muss dann auch Bremsen logischer Weise, aber anscheinend wäre ich immer Schuld wenn ich hinten wem reinfahre, weil sonst würden die Leute das nicht machen?

      Und was ist eine Einvernehmliche Lösung? :-)
      Sorry kenn mich leider nicht sogut aus. Danke

      1. Kommt das auf die Verkehrssituation an und kann so nicht eindeutig festgelegt werden.
      2. Ein für den Nachfolgeverkehr überraschendes Bremsen ohne ersichtlichen Grund ist strafbar und kann genauso unfallkausal, wie zu geringer Abstand oder nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit sein.

      Mit einvernehmlicher Lösung habe ich gemeint, dass dein Unfallgegner, der aus dem ruhenden Verkehr kam und somit Nachrang gegenüber dem Fließverkehr hatte, seine Fehlverhalten einsieht und seine Versichung zahlt.
      Ok Super Danke dir nochmals das du das so ausführlich erklärt hast.

      Naja der Unfallgegner wird nie zugeben das er mitschuld hat, das habe ich ihm gleich angesehen, das ist einer von denen, die absichtlich sowas machen, um einen zu ärgern oder einfach einem zeigen wollen, "fahr MAL etwas langsamer". Er hat gemeint er hätte par Zeugen die Bestätigen würden das ich zuschnell gefahren bin und somit keine möglichkeit hätte zum Bremsen. Das Problem ist er hat einen kleinen Laden am Eck, und naja die anderen Geschäfte gegenüber und daneben werden zu seinem Vorteil aussagen. Somit habe ich keine Chance.
      Er hat ausgeparkt und der Unfall ist ja nicht gleich da passiert sondern ca. 5-7 Meter weiter davon, weil er ist ja schnell rausgefahren und dann hat er sich langsam dahinbewegt und naja ich hatte keine Chance vor ihm stehen zubleiben.

      Ich werd dann das bei der Versicherung erklären nochmals, bin aber mir sicher das ich keine Chance gegen ihn habe.

      Trotzdem Danke dir vielmals für die genaue Aufklärung.
      Dass da keine Zeugen waren musst du bei deiner Aussage angeben.

      Die Zeugen hätten bei dem Wetter aus den Geschäften gar nicht so weit sehen können ... Und bei deiner Aussage gleich angeben, dass er gedroht hat mit falschen Zeugenaussagen das Verfahren zu beeinflussen.

      Nachdem das ja schon ein paar Meter vom Parkplatz entfernt passiert ist, wird das wohl nichts zur Sache tun. Aber, dass er kein Licht aufgedreht hatte, und wenn er sich fast im Stillstand befunden hat, und keinen Blinker gesetzt hatte, glaube ich sehr wohl, dass du da noch ein paar Prozent rausholen könntes, da bei den schlechten Sichtverhältnissen kein Lichtaufdrehen ja schon sehr Fahrlässig ist, und es offensichtlich ja einen großen Anteil zum Unfall beiträgt, da du ihn ja nicht gesehen hast.

      Aber viel weniger, als 2/3 Schuld für dich wird da glaube ich nicht raus kommen. Aber besser als alles blechen.

      Ich hoffe für dich, dass du einen Rechtsschutz hast, dann hast du ja zumindest nix zu verlieren. Dann auf alle Fälle deiner Versicherung sagen, dass die nix zahlen sollen. Den Rest sollte dein Anwalt übernehmen.

      Und ob du jetzt 50 oder 40 gefahren bist, kann ja wer anderer der nicht dafür geschult ist gar nicht sehen, und du wirst ja auch nicht so genau die ganze Zeit am Tacho schauen, also wenn du nen 40er gefahren bist, hast in Wirklichkeit eh nur 35 oder so drauf gehabt, für dein Empfinden war das doch an die Verkehrs und Witterungsbedingungen angepasst oder nicht? Und wenn du ihn einfach nicht gesehen hast, weil er nicht blinkt und kein Licht aufdrehst ... vielleicht hast ja Glück und erwischt nen guten Richter, der auch keine Hutfahrer will, die den Verkehrsfluss immer behindern und die Verkehrssicherheit durch ihr schlechtes Reaktionsvermögen in Gefahr bringen.

      KGR84 schrieb:

      Nachdem das ja schon ein paar Meter vom Parkplatz entfernt passiert ist, wird das wohl nichts zur Sache tun. Aber, dass er kein Licht aufgedreht hatte, und wenn er sich fast im Stillstand befunden hat, und keinen Blinker gesetzt hatte, glaube ich sehr wohl, dass du da noch ein paar Prozent rausholen könntes, da bei den schlechten Sichtverhältnissen kein Lichtaufdrehen ja schon sehr Fahrlässig ist, und es offensichtlich ja einen großen Anteil zum Unfall beiträgt, da du ihn ja nicht gesehen hast.

      Und ob du jetzt 50 oder 40 gefahren bist, kann ja wer anderer der nicht dafür geschult ist gar nicht sehen, und du wirst ja auch nicht so genau die ganze Zeit am Tacho schauen, also wenn du nen 40er gefahren bist, hast in Wirklichkeit eh nur 35 oder so drauf gehabt, für dein Empfinden war das doch an die Verkehrs und Witterungsbedingungen angepasst oder nicht? Und wenn du ihn einfach nicht gesehen hast, weil er nicht blinkt und kein Licht aufdrehst ... vielleicht hast ja Glück und erwischt nen guten Richter, der auch keine Hutfahrer will, die den Verkehrsfluss immer behindern und die Verkehrssicherheit durch ihr schlechtes Reaktionsvermögen in Gefahr bringen.

      Wie ich bereits geschrieben habe, darf eine Beleuchtung des Fahrzeuges unterbleiben, wenn dieses bis zu einer Entfernung von ca 50m erkennbar ist.
      Kommt in diesem Fall natürlich auf die Sicht- und Witterungsverhältnisse drauf an.
      Des weiteren kann ein Sachverständiger aufgrund der Beschädigungen feststellen, ob der Anprall nun mit 50, 40 oder nur 35 km/h erfolgt ist.

      Wenn im verfahrensgegenständlichen Strassenzug nun zB 50 km/h erlaubt sind, dann gilt das nur unter den günstigsten Strassen-, Witterungs- und Verkehrsverhältnissen, ansonsten ist entsprechend langsamer zu fahren (§ 20 ABS 1 1. Satz StVO).
      Du hast natürlich Recht, das Licht muss man nur bei "genügend schlecht Verhältnissen" einschalten. Aber nachdem es so stark geregnet hat, dass er ihn nicht gesehen hat, war die sicht unterhalb 50m ... wenn du verstehst...

      Alles nur ne Auslegungssache, wen man was und wie erzählt. Ich will damit jetzt nicht sagen man soll lügen, aber vieles ist sehr verschieden auslegbar.


      Und erfahrungsgemäß ist der Geschwindigkeitsunterschied zwischen 30 und 50 km/h von einem Sachverständigen nur aufgrund des Schadens sehr sehr schwer feststellbar. Gerade wenn die Aufprallgeschwindigkeit aufgrund der schlechten Sicht, und damit des späten Erkennens des Unfallgegners, und der fast wirkungslosen Bremsung, aufgrund der Fahrbahnverhältnissen, fast die gleiche Geschwindigkeit, wie die Fahrgeschwindigkeit ist.

      Außerdem wird es keine Bremsspuren geben, die es bei solchen Geschwindigkeiten und den nassen Fahrbahnverhältnissen, meistens nicht gibt.