Wer wurde schon einmal wegen eines abgelaufenen KFZ-Verbandskasten bestraft?

      Wer wurde schon einmal wegen eines abgelaufenen KFZ-Verbandskasten bestraft?

      Wer wurde schon einmal wegen eines abgelaufenen Verbandskastens bestraft? 37
      1.  
        Ich wurde bestraft weil das Verbandszeug teilweise abgelaufen war. (4) 11%
      2.  
        Ich wurde bestraft weil der Inhalt des Verbandksten nicht laut Inhaltsliste vollzählig war. (2) 5%
      3.  
        Der Inhalt oder das Ablaufdatum meines Verbandskasten wurden noch nie überprüft. (32) 86%
      Bitte nicht in der Umfrage eintragen wenn:
      • Aufgrund eines gänzlich fehlenden Verbandskasten bestraft wurde.
      • Das Verbandszeug nicht staubdicht verpackt war.


      DANKE!
      DOC!
      Ich vor 2 Wochen hahah

      Der Trachtenverein hat mich gefragt was ich bei einem Unfall mache mit einem Abgelaufenen Vb-Kasten .
      Ich habe ihnen gesagt ich rufe die Rettung :)

      Dann habe ich auch eine Strafe bekommen haha :crashed:
      Irgendwie suchen die immer irgend was um Geld zu machen :crashed:

      Aber ich merke das sie immer die Checkliste im Kopf durchgehen :

      Welche Felgen hat er / Fahrwerk / Auspuff / Lichter / Motor und suchen nur nach irgendwas um Geld zu machen .
      Da gehts nicht mehr um Sicherheit sondern um Geld zu verdienen .
      Andere Frage: Wer will sich mit einem abgelaufen und evtl nicht mehr sterilem Verband verbinden lassen ????

      Warum glaubt ihr, müssen Verbandhersteller ein Ablaufdatum aufdrucken ?
      Weil sie nur bis zu diesem Datum Sterilfreiheit garantieren können, denn jedes Verpackungsmaterial wird durch Licht- bzw Lufteinfluss irgendwann porös.
      Ablaufdaten sind unbedingt einzuhalten, denn der Inhalt eines Verbandskasten ist in ÖNORM V 5101 festgelegt und abgelaufenes Verbandmaterial fehlt dann in der Bestandsliste ob. Norm, und es auch nicht mehr zu Wundversorgung geeignet ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Die ÖNorm ist für Verbandszeug aber nicht bindend laut Gesetzt. Daher es muß nur "ausreichend", "Staubdicht verpackt" und "zur Wundversorgung geeignet" sein.


      KFG § 102 (10) Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist, sowie bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine geeignete Warneinrichtung und eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen.


      Leider musste ich heute in der Krone folgenden Artikel lesen:



      Wo kriegen die ÖAMTC Juristen Ihre Ausbildung? Volkshochschule?
      Wenn abgelaufen, dann zur Wundversorgung nicht mehr geeignet. So lege ich es zumindest aus...
      Also wenn das Zeug abgelaufen ist würd ich manche sachen auch nicht mehr verwenden aber die Polizei kann dich nicht dafür bestrafen
      wenn es abgelaufen ist. Es gibt kein Gesetz das vorschreibt ein nicht abgelaufenes Verbandspäckchen im Auto zu haben.

      Ich hatte schon einmal eine auseinandersetzung mit der Polizei deshalb und er konnt leider in seinem tollem Gesetzbuch nichts finden.
      Also lasst euch nicht verarschen von denn Kapperlständern!!!

      hchris83 schrieb:

      Also wenn das Zeug abgelaufen ist würd ich manche sachen auch nicht mehr verwenden aber die Polizei kann dich nicht dafür bestrafen
      wenn es abgelaufen ist. Es gibt kein Gesetz das vorschreibt ein nicht abgelaufenes Verbandspäckchen im Auto zu haben.
      Ich hatte schon einmal eine auseinandersetzung mit der Polizei deshalb und er konnt leider in seinem tollem Gesetzbuch nichts finden.
      Also lasst euch nicht verarschen von denn Kapperlständern!!!
      Es ist richtig, dass es kein Gesetz gibt (besser Bestimung gibt), welches das Mitführen eines abgelaufenen Verbandskastens vorschreibt, denn § 102 ABS 10 KFG schreibt das Mitführen eines zur Wundversorgung geeigneten Verbandskastens vor und wenn ein solcher abgelaufen ist, ist er auszuscheiden und neu zu kaufen oder mit Neuware aufzufüllen.

      Nach Punkt und Beistrich des Gesetzes müsste dann auch ein einzelnes Pflaster im unbenutzten und geschlossenen Aschenbecher genügen, tut es aber nicht (lt UVS), somit gibt es Mindestvorschriften, die einzuhalten sind.
      Diskussionen sind grundsätzlich mit der Behörde zu führen.
      Cool zu wissen, danke!! hatte noch garnicht solange her ne Diskussion mit nem Beamten, meins war gottsei Dank eh nicht abgelaufen, aber er sagte das er mich bestrafen könne wenns so wäre!!

      Also sollte ich einen Unbenutzten Verbandskasten haben und der ist abgelaufen, dann lass ich es auf eine Anzeige ankommen!!!

      mfg
      Deine Alufelgen brauchen frischen Glanz für die neue Saison, dann bist du bei uns genau richtig!
      C&C Polish Base, Hochglanzpolieren, Hochglanzverdichten usw...
      Mehr Infos seht Ihr auf unserer FB Seite
      facebook.com/CcPolishBase
      Werde mich diesbzgl noch mit einem Arzt unterhalten, was er dazu meint, AB wann Verbandszeug isb auf die angegebene Haltbarkeitsdauer nicht mehr zur Wundversorgung geeignet ist und anher berichten.

      btw
      help.gv.at/Content.Node/6/Seite.063000.html#Verband
      help.gv.at/Content.Node/134/Seite.1340001.html#Verband
      veröffentlich durch Bundeskanzleramt Österreich

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Grundsätzlich:
      Ich bin auch der Auffassung das abgelaufenes Verbandszeug getauscht gehört.
      Eine leichte Zeitüberschreitung ist aber mit Sicherheit kein Problem.
      Zusätzlich zum Ablaufdatum weisen viele Verbandspäckchen noch einen Indikator auf der durch Farbumschlag anzeigt ob Sterilität gewährleistet ist oder nicht.

      Noch ein Einwand: Alte Verbandspäckchen weisen oft noch KEIN Ablaufdatum auf, sind also rechtlich gesehen ewig geeignet solange sie nicht offensichtlich beschädigt oder vergilbt sind. :auslach:

      Die Information der ÖAMTC Juristin in der Krone sollte allerdings noch MAL überdacht werden. Ich stimme, wie vorher schon gesagt BP Hatzer zu. Leider gibt es keine definierte Mindestanforderung. Also wird, bis sich der Gesetzgeber zu etwas durchringt ein Einspruch mit der Behörde auszukämpfen sein...