Wenn Du über 11cm bist und der Einbau fachgerecht erfolgte und Spur & Sturz ordnungsgemäs eingestellt wurden kann Dir die Werkstatt ruhig ein Pickerl geben.
Laut Prüfstellenverordnung ist die erfolgte "Meldung an den Landeshauptmann" kein Prüfkriterium...
Er könnte einzig mit unsachgemässer Veränderung am Fahrwerk argumentieren.

Greez,
DOC!
Laut Prüfstellenverordnung ist die erfolgte "Meldung an den Landeshauptmann" kein Prüfkriterium...
Er könnte einzig mit unsachgemässer Veränderung am Fahrwerk argumentieren.
Greez,
DOC!