§57a-Begutachtung (Pickerl) frage

      Wenn Du über 11cm bist und der Einbau fachgerecht erfolgte und Spur & Sturz ordnungsgemäs eingestellt wurden kann Dir die Werkstatt ruhig ein Pickerl geben.
      Laut Prüfstellenverordnung ist die erfolgte "Meldung an den Landeshauptmann" kein Prüfkriterium...
      Er könnte einzig mit unsachgemässer Veränderung am Fahrwerk argumentieren.



      Greez,
      DOC!
      also nach eurem reden dürfte ein nicht eingetragenes gewindefahrwerk kein grund sein, einem das pickerl nicht zu geben? das ist sehr komisch, denn ich war jetzt bei 3 verschiedenen werkstätten und jedesmal habens gesagt, wenn das gewinde ned eingetragen ist, dann kann er auch kein pickerl hergeben.

      das witzige ist ja, das am auto alles 1a sonst ist. kein ölverlust alle verschleißteile top usw...
      Das der Einbau fach- und sachgerecht vorgenommen wurde, kann nur ein Gutachten und anschl. die LReg feststellen.
      Ein Mitarbeiter eines §57a-Betriebes ist kein SV für Änderungen an genehmigten Typen.

      Habe schon Werkstätten erlebt, die die Vorlage des Typenscheines verlangen (dazu sind sie berechtigt) und bei geringster Abweichung zum genehmigten Zustand die Plakette verweigern.

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      Komisch ist nur, dass zum Typsieren wiederum teilweise eine Einbaubestätigung von eine Fachwerkstätte benötigt wird...
      Ich mein ein Mechaniker wird doch wohl abschätzen können, ob etwas fachgerecht eingebaut ist...

      Ich habe nach etwas gesucht, dass mich noch weniger interessiert als Fussball.
      Das ist bei Spanplatten nicht der Fall...
      ich habe gestern auch jemanden gefragt!
      bis 1.april war es so das er dich darauf hinweißen hat müssen wenn er dir das pickerl gegeben hat! allerdings ist seit 1.4 eine neue novelle und seit der ist dies nicht mehr zulässig!
      übrigens auch von der neuen bodenfreiheitregel weiß keiner weiß
      if you don`t live for something, you will die for nothing
      also fakt ist dass sich wirklich keiner richtig auskennt da sich die gesetzte zu rasch verändern und man erst irgendwann eine schriftliche bestätigung bekommt... ob 57a begutachtender oder der beim land, jeder sagt was anderes, und von bundesland zu bundesland is es sowieso verschieden.

      da ich selbst in meiner firma die ganzen getuneten autos eine begutachtung durchführe weiß ich wovon ich spreche denn zb anfang april wo ich eine karre hatte die unter 11cm war wusste ich jetzt nicht ob ich ihm ein pickerl geben soll oder net, passt zum land angerufen der was die ganzen 57a schulungen macht- im gefragt... und tja der wusste leider gar nix von den neuen regelungen...

      und ob sich das mit dem fahrwerk eintragen sich schon wieder verändert hat wusste ich jetzt auch net. denn mir wurde noch gesagt das wenn es ordnungsgemäß eingebaut wurde und es über 11cm eingestellt ist dass man dem fahrzeughalter auf eine typisierung hinweißen muss, bzw nachbringen soll-muss, ihm aber trotzdem eine plakette geben darf. (d.h wenn die werkstatt dir keins gibt kannst auch nix machen dann einfach alles eintragen)
      www.crazy-excite.at