Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

      Der 11cm Erlass

      Hallo zusammen mein fahrzeug würde 1998 komplett typisiert und laut landesregierung gibt es kein ablaufdatum.Wie ist es dann moglich das man für einbauten von original vw teilen eine bestätigung braucht.zum beispiel Rally-front breiteren stossfängern und seitenschwellern die 98 verbaut wurden und zu der zeit nicht eintragungspflichtig waren da bei seiten schwellern 8cm vorgeschrieben sind :-w
      Wer fehler findet darf sie behalten
      Hallo, mir ist was unklar....

      Sind 11cm gemeint (Unterboden des Autos) der tiefste Teil, oder gehören dazu auch Frontstosstange und Heckstosstange und Seitenschweller.
      Wenn der niedrigste Teil des Unterbodens bei mir 11cm ist, dann ist abgemessen von Boden bis zur Frontstosstange bzw. Heckstosstange nur 8cm ca.

      Darf man so in Wien fahren, oder muss ich das Auto so raufsetzen das vom Boden bis zum den Stosstangen 11cm sind?

      Weil es heisst irgendwie nicht festsitzende Teile gehen bis 8cm runter, aber die Frontstosstange ist bei mir nicht aus Gummi, das ich sie hin und her bewegen kann, deswegen ist mir das unklar.

      Danke
      sehr schwer

      und du musst einen von der zulassung kennen. nur wird bei so linken dingern meistens die arschkarte gezogen

      denn wie hir schon sehr deutlich erklärt (hab allllles durchgelesn :fluch: )

      kannst du sehr wohl unter 11 cm bodenfreiheit kommen nur kommt dann wieder der witz mit den 50 cm licht (meistens)

      alles in allem is das gesetz, ob gesetz, richlinie oder erlass eine riesen wortklauberei. net nur in der autoscene sprich tieferlegen bodykits tuning etc

      das ist überall so. findest du da eine lücke, kommt da wieder was dazu, kannst das gefundene umgehn, finden sie wieder irgendwas also;

      am besten drauf scheisen.

      ich find selber das diese richtlinien fürn arsch sind mit den 11 cm aber komm drum rumm....


      Jage nicht was du nicht töten kannst!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „golf4GTI“ ()

      Hallo!

      Hatte vor einiger Zeit schon MAL zu diesem Thema geposted, hier MAL meine Leidensgeschichte:

      Ich habe mir vor ca. einem Jahr in Deutschland einen 4er Golf (TDI mit 130PS) gekauft. Dieser kam AB Werk mit Normalfedern, die aber vom Erstverkäufer (Autohaus Berlin) ausgebaut und durch Tieferlegungsfedern ersetzt wurden. Leider wusste ich noch nicht, dass in Österreich 11cm Bodenfreiheit gegeben sein müssen. Habe daher nicht schlecht gestaunt, als der Herr auf der Prüfstelle gemeint hat, dass mein Golf zu tief liegt (kam damals auf 9,5cm). Noch blöder habe ich geschaut, als ich erfahren habe, dass die Typisierung kein Problem gewesen wäre, wenn er schon AB Werk mit den Tieferlegungsfedern gekommen wäre. Leider hat dies wie gesagt das Autohaus gemacht und obwohl noch keiner damit gefahren ist, wurde es nicht akzeptiert.

      Also, Federn raus, Originalfedern bei VW gekauft und einbauen lassen. Typisierung war also kein Problem mehr.

      Nun bin ich mit dem Fahrgefühl nicht wirklich zufrieden, der Golf hat immerhin 130PS und ich fahre ihn entsprechend sportlich. Er schwimmt ziemlich, weshalb ich mich entschlossen habe, ihn wieder tieferlegen zu lassen. Also habe ich mit dem Meister meiner Vertragswerkstätte gesprochen - damit es ein bisschen komplizierter wird, handelt es sich um eine deutsche Vertragswerkstätte nahe der Grenze. Der hat mir gesagt, jaja, tieferlegen, kein Problem. Allerdings sollte ich mich erkundigen, "wieviel man runtergehen kann". Hab ihm dann gesagt, dass wir 'Ösis' 11cm Minimum benötigen. Das hilft ihm nichts hat er gemeint, weil er nicht weiß, wie bei uns gemessen wird.

      Wie komme ich also zu der Information, die er von mir haben will?

      thx
      harrysham