Also nochmal... muss NICHT eingetragen werden...
kurzes Zitat aus dem 4 Seiten langem HECKSTOßSTANGEN TÜV-Gutachten...
"... die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt durch den Umbau nicht, da eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern im Sinne von §19(2) StVZO nicht zu erwarten ist... , .... eine Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer technischen Prüfstelle oder einen Prüfingeieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation ist deshalb NICHT erforderlich....; Keine Berichtigung der Fahrzeugpapiere wie Typenschein, usw. notwendig...; "
So denn diese Schürzen sind schon geprüft aif Splittersicherheit, befestigung, Aussenkannten , etc...
End!
kurzes Zitat aus dem 4 Seiten langem HECKSTOßSTANGEN TÜV-Gutachten...
"... die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt durch den Umbau nicht, da eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern im Sinne von §19(2) StVZO nicht zu erwarten ist... , .... eine Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer technischen Prüfstelle oder einen Prüfingeieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation ist deshalb NICHT erforderlich....; Keine Berichtigung der Fahrzeugpapiere wie Typenschein, usw. notwendig...; "
So denn diese Schürzen sind schon geprüft aif Splittersicherheit, befestigung, Aussenkannten , etc...
End!