Nach typisieren was verändern

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      alles scheisse..

      naja i hoff nicht das die taferl grissen werden..weil er will vorne auf die schurze zumindestens 11-maximal 12 cm haben...und hat jetzt 14 oder 15..
      ich glaube solange ich nicht unter 11 cm bin wird keiner sich arg aufregen! sobald ich unter 11 bin wirds kritisch würd i sagen.....
      aber es ist ja alles..wirklich alles andere typisiert...
      Das Fahrzeug darf nach dem typisieren nicht mehr verändert werden, auch nicht höherlegen, da ist die Typisierung genauso hinfällig wie beim Tieferlegen.

      Die Rad-/Reifenkombinationen, die genehmigt wurden, dürfen mit dem Fahrzeug auch gefahren werden, solange die Bodenfreiheit nicht unter 110m sinkt, andere Rad-/Reifenkombinationen sind unzulässig und führen zu einer § 56 KFG und Anzeige.
      Original von BP-Hatzer3
      Das Fahrzeug darf nach dem typisieren nicht mehr verändert werden, auch nicht höherlegen, da ist die Typisierung genauso hinfällig wie beim Tieferlegen.



      und wenn ich hinten eine anlage drinnen hab die nochmal ca. 1-2 cm nach unten drückt. darf ich dann auch nicht wieder auf die 11cm stellen oder ist das alles verboten??
      wo bleibt da der sinn, danke österreich!!!
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      @ bp-hatzer!

      so ein quatsch: höherschrauben muss man sogar (natürlich von einer fachwerkstätte inkl. spureinstellen)!
      wenn zB bei einem neuen gewinde die federn nachgehen, muss der fahrzeugeingentümer sorge tragen, dass er wieder auf die bemessungspunkte kommt (lt. schriftlicher äußerung der landesregierung)
      das hieße (weil ich nachgefragt habe) wenn meine reifen neu sind bei der typsierung müsste man theoretisch bei "abgefahrenen (noch zulässig lt. gesetzt)" das fahrwerk höherstellen lassen! nur da kommt die berühmte österreichische toleranz ins spiel!

      das bsp. mit der anlage ist gut => streitpunkt und liegt im ermessen des beamten (wie immer!)

      aber fakt ist, irgendwie selber rumschreiben (ist wohlgesagt lt. gesetzt *gg*) verboten!

      und das mit den reifen, ist mir so ergangen, ein "genauer" beamter hat gesagt, ich bin zu tief => zur landesregierung => gemessen und wieder nach haus => ohne strafe => toleranz *g* (hat nur gemeint, tu ein halbes bar mehr hinein => dann kann er sich nicht aufregen!)

      das ganze war in linz!

      lg,
      TOM
      BP Hatzer hat schon recht.

      Wenn man das Fahrwerk verändert, höher oder tiefer ist es durch die LRe zu genehmigen. :ohno:
      Ein selbständiges Verändern kann zu Problem führen, vor allem wenn Faktoren wie Restgewinde oder Feststellringe mit Abrissschrauben zu berücksichtigen sind.

      Mann, das klingt ziemlich besch**eiden, ist aber typisch Österreich. :grml:
      Aber wer sagt das alles logisch sein muss... :bang:

      Grüsse,
      DOC!
      und wie ist das:

      das auto ist jetzt auif 14 cm vorne,
      ich hatte damals ein gesamtgutachten für alles..

      wenn ich jetzt das gewinde nur 3 cm runter schraube..damit ich auf 11 cm bin..muss ich mir da wieder ein gesamtgutachten machen lassen um über 400 euro, oder genügt das zur landesregierung fahrn und 23 euro zahlen und wieder heim?

      weiss das jemand?=
      danke
      Original von peter777
      Sorry, kurz OT:

      @Doc etc. könntet ihr die blöde Signatur entfernen?

      Sowohl in der Firma als auch daheim macht das teilweise das scrollen auf der page fast unmöglich.. das bremst total und ist komplett fürn A.

      Thanks!


      sind wir schon 2 mit dem problem... :grml:
      Original von peter777
      Sorry, kurz OT:

      @Doc etc. könntet ihr die blöde Signatur entfernen?

      Sowohl in der Firma als auch daheim macht das teilweise das scrollen auf der page fast unmöglich.. das bremst total und ist komplett fürn A.

      Thanks!


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