Nach typisieren was verändern
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@BP HATZER 3
MAL so ne Frage, wie ist es möglich, ein Clubkollege von mir hat sein Fahrzeug 1998 komplett Typisiertund und jetzt aufgepasst!!
Er hatte damals zwei verschiedene Rad Reifen Kombinationen und ein Gewindefahrwerk das immer auf der gleichen höhe stand beim Typisieren!!
Erste Rad Reifenkombination 225/40 14 auf einer 9x14 Felge
Zweite Rad Reifenkombination 195/50 15auf einer 7x15 Felge
Wie gesagt das Gewindfahrwerk wurde nicht verstellt von der einen auf die andere Typisierung und er befand sich damals mit den 15 zoll Felgen
schon deutlich unter 11cm was heißt das er mit den 14 Zöllern noch Tiefer wurde, es sei noch am Rande bemerkt das 1998 noch kein 11 cm Erlass gegolten hat!!
Also nun meine Frage was würdest bzw. Könntest du als Polizeibeamter in diesem Falle machen????
mfgDeine Alufelgen brauchen frischen Glanz für die neue Saison, dann bist du bei uns genau richtig!
C&C Polish Base, Hochglanzpolieren, Hochglanzverdichten usw...
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@ Richi
Ich würde sagen Typisiert ist Typisiert, also wenn das angegebene Höhenmaß den 14 cm entspricht dann is es mit dem tiefer schrauben keine gute Idee, aber andererseits muß jeder für sich selber entscheiden was einem wichtig ist, denn wie heißt es so schon , wo kein Kläger da kein Richter!!!!!!Deine Alufelgen brauchen frischen Glanz für die neue Saison, dann bist du bei uns genau richtig!
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Hi
ich klinke mich hier auch MAL ein.....
Also das bedeutet eigentlich dass man mit jedem auto mindestens 2mal typisieren fahren muss
weil
1. Darf man ja das gewindefahrwerk erst einbauen wenn man zur typisierung fährt, also nicht 3 wochen vorher und dann erstmal kilometer machen dass es sich ordentlich setzt
2. wird sich das fahrwerk immer setzen, da kommt man glaub ich nicht drum herum, und dann muss man ja wieder typisieren fahren...
ergo
In welchem rahmen bewegen sich eigentlich die Toleranzen?
das können nur +-5 mm sein oder? BPHatzer 3 vielleicht nähere Infos?Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Rude-G“ ()
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I was des is jetzt a blöde Frage von mir aber trotzdem das würde auch mich Ineressieren!!!
Die Fahrzeuge werden bei der Landesregierung immer unbesetzt gemessen das hißt niemand im Auto 11 cm Bodenfreiheit und es wird Typisiert, nun zu mener Frage:
Was ist wenn ich dann voll besetzt bin den Kofferaum auch noch voll habe und ich bin nochmals um 3cm tiefer, sprich 8cm Bodenfreiheit, was passiert dann?????
Ich nehme MAL an is vom beamten abhängig, dawischt dich aber ein Gereizter dann gibts warscheinlich eine Vorladung, oder!!Deine Alufelgen brauchen frischen Glanz für die neue Saison, dann bist du bei uns genau richtig!
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Ich denke so heiß wirds dann nicht gegessen...
Da würden jetzt Fragen kommen wie: Was wenn ich mit fast leerem Tank zum Typisieren fahre und dann vollgetankt mit 90 KG mehr da hinten auffgehalten werde usw.
Wenn man argumentieren kann dürfte das alles kein Problem sein, ansonsten gibts ja immer noch einen Rechtschutz usw.
Alles muss man sich nicht gefallen lassen und wenn der Polizist einen Funken Ahnung von der Materie hat, wirds kein Problem geben wenn man mit 10,5 cm aufgehalten wird und das FW usw. alles eingetragen ist... -
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Original von W-RICHI 9
ich hab im auto sitzen müssen damals bei messen!
is ja eh normal, dass der fahrer im auto sitzt, wenn gemessen wird, drum kann man sich meist freuen, wenn man ein leichtgewicht ist :-h
is aber eig. eh ein witz, weil ich darf 5 leute im auto mitnehmen, das auto voll beladen und das auto voll tanken, und wer weiss, was da noch für ne bodenfreiheit über istDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Windfux“ ()
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