Prüfzug in Velden

      Original von Lexani23
      Ich hab einmal erfahren das es nicht notwendig ist, keine Türgriffe einzutragen wenn sie im Typenschein nicht gezeichnet sind(Also bei der Skizze vom Fahrzeug)!

      Außerdem für was sollte man in eintragen!
      Ich sehe keinen Sinn darin das der typisiert werden muss!

      Das muss ja der Fahrer wissen wie er da reinkommt ins Auto!Und wenn die Tür eben nimma aufgeht dann ist es sein eigenes Pech!

      Angeblich darf man es nicht haben weil bei einem Unfall die Feuerwehr nicht in das Fahrzeug kann!

      Ich bin selbst bei der Berufsfeuerwehr und kann nur sagen das bei keinem Unfall die Türe mehr aufgeht!Da benötigt man sowieso immer spreizer und scherre!

      Naja.


      Also net ganz, net wegen Feuerwehr, die haben ja eh geeignetes Gerät dabei, es geht um die Ersthelfer bei einem Unfall, diese sind ja meist die 1. am unfallort, vor den rettungskräften, damit die möglichkeit haben, die Türen zu öffnen, egal obs dann geht oder trotz Türgriffe auch net!

      Außerdem, sofern ich mich erinnern kann, sind laut EU fAhrzeugnorm, türgriffe deswegen auch vorgeschrieben bzw. wenn ohne, eine für Hilfeleistende sofort zu erkennende, ausreichend gekennzeichnete mechanische Nottüröffnung vorgeschrieben!!
      Original von high_society
      Original von Lexani23
      Ich hab einmal erfahren das es nicht notwendig ist, keine Türgriffe einzutragen wenn sie im Typenschein nicht gezeichnet sind(Also bei der Skizze vom Fahrzeug)!

      Außerdem für was sollte man in eintragen!
      Ich sehe keinen Sinn darin das der typisiert werden muss!

      Das muss ja der Fahrer wissen wie er da reinkommt ins Auto!Und wenn die Tür eben nimma aufgeht dann ist es sein eigenes Pech!

      Angeblich darf man es nicht haben weil bei einem Unfall die Feuerwehr nicht in das Fahrzeug kann!

      Ich bin selbst bei der Berufsfeuerwehr und kann nur sagen das bei keinem Unfall die Türe mehr aufgeht!Da benötigt man sowieso immer spreizer und scherre!

      Naja.


      vom gesetz her musst hinten türgriffe haben ausser es lässt sich ein sitz nach vorne umklappen wies mit den vorderen türen aussieht keine ahnung aber nun back to topic.

      @andi969 ja das war ja meine frage ob die einen rein aus verdacht auch mitnehmen können bzw mitnehmen oder nur wenn nix typisiert hast...


      jein, sofern Prüfanstalt in der Nähe oder Prüfzug können sie dich mitnehmen, also "begleiten", sofern der aber weiter weg ist, können sbzw. dürfen sie dir das nicht zumuten, jedoch aber die weiterfahrt untersagen und stillegen oder Anzeige und auch stpäter natürlich auch Vorladung zur Prüfanstalt!

      die km Anabe weiß ich jetzt net auswendig, bin ma net sicher, glaub sind 5km oder wars sogar mehr, aber vielleicht hat das wer im Kopf!
      Original von poloboste
      Das stimmt nicht so ganz.
      Ein Kumpel von mir hat beim Bora hinten keine Griffe und von der Landesregierung Klagenfurt abgenommen und eingetagen

      Mfg



      ja da hast du recht und das geht auch, ich glaub wenn die fahrersitze klappbar sind(5türer) dann geht das aber wenn du einen 3türer hast müssen die türgriffe oben bleiben..

      aber da kenn ich mich zu wenig aus!


      vielleicht kennt sich da wer besser aus!


      lg
      jein, sofern Prüfanstalt in der Nähe oder Prüfzug können sie dich mitnehmen, also "begleiten", sofern der aber weiter weg ist, können sbzw. dürfen sie dir das nicht zumuten, jedoch aber die weiterfahrt untersagen und stillegen oder Anzeige und auch stpäter natürlich auch Vorladung zur Prüfanstalt!

      die km Anabe weiß ich jetzt net auswendig, bin ma net sicher, glaub sind 5km oder wars sogar mehr, aber vielleicht hat das wer im Kopf!


      max 10KM dürfen Sie dich irgentwohin begleiten, hab ich von einenm beamten erfahren.
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      Original von MEX_16V
      jein, sofern Prüfanstalt in der Nähe oder Prüfzug können sie dich mitnehmen, also "begleiten", sofern der aber weiter weg ist, können sbzw. dürfen sie dir das nicht zumuten, jedoch aber die weiterfahrt untersagen und stillegen oder Anzeige und auch stpäter natürlich auch Vorladung zur Prüfanstalt!

      die km Anabe weiß ich jetzt net auswendig, bin ma net sicher, glaub sind 5km oder wars sogar mehr, aber vielleicht hat das wer im Kopf!


      max 10KM dürfen Sie dich irgentwohin begleiten, hab ich von einenm beamten erfahren.


      hast du auch am eigenen Leib erleben müssen, oder?
      Wie ist das eigentlich, bist du dann mit blauen Taferln weiter gefahren?

      Lg
      Stimmt, 10km von deiner Wegstrecke entfernt, dh von deiner Fahrtroute.

      Beispiel: Du fährst von Dürnstein nach Wien, im Ortsgebiet Korneuburg steht die LReg. Du wirst aber in Fels/Wagram angehalten, somit musst du die gesamte Strecke bis nach Korneuburg nachfahren, da der Prüfzug nur ca 2km von deiner Fahrtroute entfernt liegt.

      Hoffentlich verständlich erklärt.
      Ja wurde in Keutschach rausgeholt aus unserer Kollone da das Auto halt am meisten auffällt und dann bis nach Klagenfurt begeleitet. War der gleiche Beamte der auch Ecki rausgefischt hat. Hat den Führerschein und die Zulassung einfach eingesteckt ohne auch nur anzuschauen. :gruebel:

      Dann haben sie in der Tüv Halle alles durchgecheckt incl db messung abgastest usw. Hab aber ganz dort normal mit denen geredet. So quasi schönes auto guter zustand aber halt Felgen nicht korrekt eingetragen da kann man nix machen.. :ohno:

      Der Beamte hätte mich wenn ich das auto hochgedreht hätte weiter fahren lassen, der Tüv prüfer nicht wegen 9J an der VA. :-f

      Auto stehen lassen, blaue nummern per express von der Firma nach Kärnten schicken lassen, zu Verkaufen aufs Auto geklebt und weitergefahren. :yes:
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