Original von Lexani23
Ich hab einmal erfahren das es nicht notwendig ist, keine Türgriffe einzutragen wenn sie im Typenschein nicht gezeichnet sind(Also bei der Skizze vom Fahrzeug)!
Außerdem für was sollte man in eintragen!
Ich sehe keinen Sinn darin das der typisiert werden muss!
Das muss ja der Fahrer wissen wie er da reinkommt ins Auto!Und wenn die Tür eben nimma aufgeht dann ist es sein eigenes Pech!
Angeblich darf man es nicht haben weil bei einem Unfall die Feuerwehr nicht in das Fahrzeug kann!
Ich bin selbst bei der Berufsfeuerwehr und kann nur sagen das bei keinem Unfall die Türe mehr aufgeht!Da benötigt man sowieso immer spreizer und scherre!
Naja.
Also net ganz, net wegen Feuerwehr, die haben ja eh geeignetes Gerät dabei, es geht um die Ersthelfer bei einem Unfall, diese sind ja meist die 1. am unfallort, vor den rettungskräften, damit die möglichkeit haben, die Türen zu öffnen, egal obs dann geht oder trotz Türgriffe auch net!
Außerdem, sofern ich mich erinnern kann, sind laut EU fAhrzeugnorm, türgriffe deswegen auch vorgeschrieben bzw. wenn ohne, eine für Hilfeleistende sofort zu erkennende, ausreichend gekennzeichnete mechanische Nottüröffnung vorgeschrieben!!