@MetalMulisha
Deutschland hat teilweise sehr ähnliche Vorschriften wie wir und wenn es MAL Fragen gibt, ne kurze Mail (evtl mit Fotos) an das zuständige Ministerium in D und die Fragen sind geklärt.
Kann mir nicht vorstellen, dass am See die Polizei Kennzeichen ohne vorherige Begutachtung durch die LReg abgenommen hat. Wenn von der LReg ein GV-Mangel festgestellt wird, dann hat das ein Gutachter festgestellt und wir machen nur die darauf folgende Kennzeichenabnahme. Wenn der Gutachter das so feststellt, sind wir raus, denn er muss die rechtl Voraussetzungen für die Bemängelung prüfen. Wir gehen aufgrund seines Gutachtens nach österr. Recht vor.
Wenn die Eintragung offensichtlich unter Umgehung geltender Vorschriften wie zB Bodenfreiheit oder Radbadeckung zustande gekommen ist, ist das sehr wohl vom Beamten in Frage zu stellen.
Es wird dann von uns ne Anzeige geschrieben und das Fahrzeug geht zur §§ 56 oder 58 KFG, je nach dem, ob gerade ne Prüfstelle der LReg in der Nähe ist.
Besonderen bei sog. Haustypisierungen oder Typisierungen, wo das Fahrzeug nicht mehr vorgeführt werden muss und sich die LReg auf das Gutachten des Zivi verlassen muss, kommt es immer wieder zu Genehmigungen, die nicht dem tatschlichen Zustand des Fahrzeuges entsprechen, weil es die Firmen oder Zivis teilweise nicht so genau nehmen bzw evtl "Vitamin-B" haben.
@houseofperformance
Jetzt MAL schön den Ball flach halten. :cop:
Was´n los mit dir?
Gibt auch Beamte, die sich genausogut am Typisierungssektor auskennen wie Zivis. Und nicht jeder Zivi, der zudem nur Ing. sein muss (kein Studium), ist Sachverständiger.
Wenn unsere Wahrnehmung nichts zählen würde, gäbe es auch kein Verwaltungsstrafverfahren.
Deutschland hat teilweise sehr ähnliche Vorschriften wie wir und wenn es MAL Fragen gibt, ne kurze Mail (evtl mit Fotos) an das zuständige Ministerium in D und die Fragen sind geklärt.
Kann mir nicht vorstellen, dass am See die Polizei Kennzeichen ohne vorherige Begutachtung durch die LReg abgenommen hat. Wenn von der LReg ein GV-Mangel festgestellt wird, dann hat das ein Gutachter festgestellt und wir machen nur die darauf folgende Kennzeichenabnahme. Wenn der Gutachter das so feststellt, sind wir raus, denn er muss die rechtl Voraussetzungen für die Bemängelung prüfen. Wir gehen aufgrund seines Gutachtens nach österr. Recht vor.
Wenn die Eintragung offensichtlich unter Umgehung geltender Vorschriften wie zB Bodenfreiheit oder Radbadeckung zustande gekommen ist, ist das sehr wohl vom Beamten in Frage zu stellen.
Es wird dann von uns ne Anzeige geschrieben und das Fahrzeug geht zur §§ 56 oder 58 KFG, je nach dem, ob gerade ne Prüfstelle der LReg in der Nähe ist.
Besonderen bei sog. Haustypisierungen oder Typisierungen, wo das Fahrzeug nicht mehr vorgeführt werden muss und sich die LReg auf das Gutachten des Zivi verlassen muss, kommt es immer wieder zu Genehmigungen, die nicht dem tatschlichen Zustand des Fahrzeuges entsprechen, weil es die Firmen oder Zivis teilweise nicht so genau nehmen bzw evtl "Vitamin-B" haben.
@houseofperformance
Jetzt MAL schön den Ball flach halten. :cop:
Was´n los mit dir?
Gibt auch Beamte, die sich genausogut am Typisierungssektor auskennen wie Zivis. Und nicht jeder Zivi, der zudem nur Ing. sein muss (kein Studium), ist Sachverständiger.
Wenn unsere Wahrnehmung nichts zählen würde, gäbe es auch kein Verwaltungsstrafverfahren.
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