Du schreibst, dass die L 17 -Lenkerin mit 50 km/h im Ortsgebiet gefahren ist. Da sist doch ok. Wenn Du sie so schnell überholt hast, wie Du sagst, dann wird die Polizistin Dich wegen deutlicher Überscheitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit angezeigt haben. Die Strafe dafür kann aber nicht sehr hoch sein, ist aber von Behörde zu Behörde verschieden.
Ansonsten kannst Du Dich über das Einschreiten eines örtlich nicht zuständigen Polizisten auf Deinem Grund beim zuständigen Bezirkskommando beschweren, ob das jedoch in Zukunft für Dich gut ist würde ich bezweifeln.
Wie Du schon erkannt hast, is es sicherlich vernünftig, eine Zeit lang den VR stehen zu lassen, wenn nicht alles eingetragen ist.
Übrigens: die Probezeit bei L17 beträgt 3 Jahre.
Ein Polizist ist quasi immer im Dienst und kann Anzeige erstatten. Es kann Dich aber auch jeder Privatmann anzeigen, nur muss er das auch beweisen können (ev. weitere Zeugen).
Ansonsten kannst Du Dich über das Einschreiten eines örtlich nicht zuständigen Polizisten auf Deinem Grund beim zuständigen Bezirkskommando beschweren, ob das jedoch in Zukunft für Dich gut ist würde ich bezweifeln.
Wie Du schon erkannt hast, is es sicherlich vernünftig, eine Zeit lang den VR stehen zu lassen, wenn nicht alles eingetragen ist.
Übrigens: die Probezeit bei L17 beträgt 3 Jahre.
Ein Polizist ist quasi immer im Dienst und kann Anzeige erstatten. Es kann Dich aber auch jeder Privatmann anzeigen, nur muss er das auch beweisen können (ev. weitere Zeugen).