Probefahrtkennzeichen und ab zum Prüfzug!

      DOC! schrieb:

      Ja, wenn das Fahrzeug technisch in Ordnung ist und keine schweren Mängel hat kannst Du fahren. Wie Du aber gelesen hast wären untypisierte Rad/Reifenkombi oder Tieferlegung auch über 11cm Bodenfreiheit aufgrund der nicht vorliegenden Genehmigung ein schwerer Mangel.
      Grüsse,
      DOC!


      in meinem fall wären rad/reifen/gewinde bereits eingetragen.

      nur wenn man angst haben muss (obwohl §45 besagt dass man sich legal mit blaue am weg zur landesregierung machen kann und wieder heim. fahr ja nicht spazieren sondern nur eintragen.), dann ist man wohl mim hänger auf der sichersten seite.

      DOC! schrieb:

      Du hast keine Probefahrt sondern eine Überstellungsfahrt gemacht.
      Das hast Du vor der Polizei zugegeben als Du gesagt hast du fährst zu einem Zivilgutachter. Eine Überstellungsfahrt darf meines Wissens nur der Inhaber der Kennzeichen oder ein in seinem Namen beauftragter (Angestellter) durchführen.
      Grüsse,
      DOC!
      ich bin ja ein angestellter von dem zulassungbesitzer der blauen taferl !

      bramselinho schrieb:

      DOC! schrieb:

      Du hast keine Probefahrt sondern eine Überstellungsfahrt gemacht.
      Das hast Du vor der Polizei zugegeben als Du gesagt hast du fährst zu einem Zivilgutachter. Eine Überstellungsfahrt darf meines Wissens nur der Inhaber der Kennzeichen oder ein in seinem Namen beauftragter (Angestellter) durchführen.
      Grüsse,
      DOC!
      ich bin ja ein angestellter von dem zulassungbesitzer der blauen taferl !


      Ich find die Geschichten mit Fortsetzung immer so spannend ! Könnt ma da nicht alles WICHTIGE gleich von Anfang an "mitteilen" ???

      Erinnert mich an einen Kunden von mir ... "Ich brauch was, haben sie das" ...