möchte keinen neuen thread starten, daher meine frage:
meiner ist zurzeit abgemeldet. fahr demnächst in ein anderes bundesland typisieren und unterzieh mich anschliessend einer §56-überprüfung. mein fahrzeug entspricht wieder allen vorschriften und ich möchte weil es für mich keine anderen möglichkeiten gibt (schleppen nur bis zur nächsten autobahnabfahrt; keinen hänger zur verfügung), mit blaue hinfahren.
kann ich meine fahrt in angriff nehmen? Ich sag ja
Probefahrten sind gem. § 45 KFG Fahrten
2.2. um Fahrzeuge vorzuführen oder
2.5. zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung des Fahrzeuges.
Ja, wenn das Fahrzeug technisch in Ordnung ist und keine schweren Mängel hat kannst Du fahren. Wie Du aber gelesen hast wären untypisierte Rad/Reifenkombi oder Tieferlegung auch über 11cm Bodenfreiheit aufgrund der nicht vorliegenden Genehmigung ein schwerer Mangel.
Grüsse,
DOC!