Jashii schrieb:
Ich würd gern wissen wie der alles Typiesiert bekommen hat in Österreich!!???![]()
vw-page.at/wcf/wbb/index.php?page=Thread&threadID=66640
bei kurzem betrachten: stangen, schweller, seitenspiegel, fahrwerk, räder sollte beim eintragen alles kein problem sein. was man im nachhinein am fahrwerk ändert, ist jedem selbst überlassen. zum rest: keine türgriffe etc, weiß der besitzer selbst am besten bescheid

märchen kann ich dir viele erzählen, nur die realität ist meist doch ganz anders.
DOC! schrieb:
Wie´s mir damals die Taferl (weiss) gerissen haben wollt ich auch mit blaue nach Hause fahre, da hat er gemeint, das wäre ganauso verboten und dann wären die blauen auch weg.
klar weil im gesetzestext nirgends steht das du nach einem taferlriss mit blaue wieder heim fahren dürftest. eben nur von zu hause -> überprüfung, überprüfung -> heim
möchte keinen neuen thread starten, daher meine frage:
meiner ist zurzeit abgemeldet. fahr demnächst in ein anderes bundesland typisieren und unterzieh mich anschliessend einer §56-überprüfung. mein fahrzeug entspricht wieder allen vorschriften und ich möchte weil es für mich keine anderen möglichkeiten gibt (schleppen nur bis zur nächsten autobahnabfahrt; keinen hänger zur verfügung), mit blaue hinfahren.
kann ich meine fahrt in angriff nehmen? Ich sag ja
Probefahrten sind gem. § 45 KFG Fahrten
2.2. um Fahrzeuge vorzuführen oder
2.5. zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung des Fahrzeuges.