Probefahrtkennzeichen und ab zum Prüfzug!

      Jashii schrieb:

      Ich würd gern wissen wie der alles Typiesiert bekommen hat in Österreich!!??? :gruebel:
      vw-page.at/wcf/wbb/index.php?page=Thread&threadID=66640


      bei kurzem betrachten: stangen, schweller, seitenspiegel, fahrwerk, räder sollte beim eintragen alles kein problem sein. was man im nachhinein am fahrwerk ändert, ist jedem selbst überlassen. zum rest: keine türgriffe etc, weiß der besitzer selbst am besten bescheid :nix-sag:

      märchen kann ich dir viele erzählen, nur die realität ist meist doch ganz anders.

      DOC! schrieb:

      Wie´s mir damals die Taferl (weiss) gerissen haben wollt ich auch mit blaue nach Hause fahre, da hat er gemeint, das wäre ganauso verboten und dann wären die blauen auch weg.


      klar weil im gesetzestext nirgends steht das du nach einem taferlriss mit blaue wieder heim fahren dürftest. eben nur von zu hause -> überprüfung, überprüfung -> heim

      möchte keinen neuen thread starten, daher meine frage:

      meiner ist zurzeit abgemeldet. fahr demnächst in ein anderes bundesland typisieren und unterzieh mich anschliessend einer §56-überprüfung. mein fahrzeug entspricht wieder allen vorschriften und ich möchte weil es für mich keine anderen möglichkeiten gibt (schleppen nur bis zur nächsten autobahnabfahrt; keinen hänger zur verfügung), mit blaue hinfahren.

      kann ich meine fahrt in angriff nehmen? Ich sag ja

      Probefahrten sind gem. § 45 KFG Fahrten
      2.2. um Fahrzeuge vorzuführen oder
      2.5. zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung des Fahrzeuges.

      majesty78 schrieb:



      golf4cabrio schrieb:

      Hi liebe Leidensgenossen!

      Also unser Staat ist echt der lächerlichste, den ich kenne - sorry!!!
      Niemand zwingt Dich hier zu leben, und Dich Jaschii auch nicht.

      Lg, AlexXx


      Dass mich keiner dazu zwingt, ist mir bewusst - lächerlich würde ich den Österreichischen Staat auch finden, wenn ich in einem anderen Land wohnen würde ...

      Aber jetzt Back to Topic - das gehört hier nicht hin.

      möchte keinen neuen thread starten, daher meine frage:

      meiner ist zurzeit abgemeldet. fahr demnächst in ein anderes bundesland typisieren und unterzieh mich anschliessend einer §56-überprüfung. mein fahrzeug entspricht wieder allen vorschriften und ich möchte weil es für mich keine anderen möglichkeiten gibt (schleppen nur bis zur nächsten autobahnabfahrt; keinen hänger zur verfügung), mit blaue hinfahren.

      kann ich meine fahrt in angriff nehmen? Ich sag ja

      Probefahrten sind gem. § 45 KFG Fahrten
      2.2. um Fahrzeuge vorzuführen oder
      2.5. zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung des Fahrzeuges.


      Wenn du nur zum Typisieren in ein anderes Bundesland fahren willst, entspricht dies nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Typisierung ist in diesem Fall nicht möglich, wodurch dann auch die Verwendung der Probefahrtkennzeichen nicht erlaubt ist.

      Die Regelung der örtlichen Zuständigkeit im eigenen Bundesland ist nicht komplett gefallen; es muss einer der folgenden Gründe vorliegen:
      - Arbeitsplatz in dem anderen Bundesland
      - Fahrzeug wurde nachweislich (Bestätigung) in einem anderen Bundesland umgebaut
      - der Weg zur Prüfstelle der fremden Prüfstelle ist um einiges näher als zur eigenen (ziemlich schwer zu definieren, dürfte eher Anwohner in Grenzgebieten betreffen)
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      donald duck schrieb:


      BP-Hatzer3 schrieb:

      Wenn du nur zum Typisieren in ein anderes Bundesland fahren willst, entspricht dies nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Typisierung ist in diesem Fall nicht möglich, wodurch dann auch die Verwendung der Probefahrtkennzeichen nicht erlaubt ist.

      Die Regelung der örtlichen Zuständigkeit im eigenen Bundesland ist nicht komplett gefallen; es muss einer der folgenden Gründe vorliegen:
      - Arbeitsplatz in dem anderen Bundesland
      - Fahrzeug wurde nachweislich (Bestätigung) in einem anderen Bundesland umgebaut
      - der Weg zur Prüfstelle der fremden Prüfstelle ist um einiges näher als zur eigenen (ziemlich schwer zu definieren, dürfte eher Anwohner in Grenzgebieten betreffen)


      das mit einem anderen bundesland ist geregelt und wurde von der wiener landesregierung für ok empfunden. die frage stellt sich nun ob ich das andere bundesland mit blaue anfahren darf?


      Wenn du lediglich in einem anderen Bundesland typisieren lassen willst, weil's dir in Wien nicht passt, dann hast Pech, das wird mit Sicherheit nix.
      Auch wenn die Wr.LReg das so für in Ordnung befindet, das andere Bundesland kann dir eine Genehmigung aufgrund obigen Passus trotzdem ablehnen.

      Wenn keiner der obigen Voraussetzungen vorliegt, liegt auch keine gerechtfertigte Verwendung der Probekennzeichen vor und es kommt ne Anzeige an dich und an den Zulassungsbesitzer der Probefahrtkennzeichen (wenn es nicht dieselbe Person ist).
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      Bp-Hatzer ist das richtig!

      Aber er könnte z.b. den Wagen an dich veraufen " Scheinverkauf" du würdest an dem Wagen alles typiesieren natürlich auf seine Kosten und dann wieder an ihn verkaufen!?

      Das würde doch klappen!!

      Das würd doch funken, aufgrund deines Wohnsitzes in Niederösterreich???

      Ich mein das ist jetzt nur ein Beispiel!?


      :nix-plan:

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Wenn du lediglich in einem anderen Bundesland typisieren lassen willst, weil's dir in Wien nicht passt, dann hast Pech, das wird mit Sicherheit nix.
      Auch wenn die Wr.LReg das so für in Ordnung befindet, das andere Bundesland kann dir eine Genehmigung aufgrund obigen Passus trotzdem ablehnen.

      Wenn keiner der obigen Voraussetzungen vorliegt, liegt auch keine gerechtfertigte Verwendung der Probekennzeichen vor und es kommt ne Anzeige an dich und an den Zulassungsbesitzer der Probefahrtkennzeichen (wenn es nicht diesselbe Person ist).


      bitte genauer lesen sonst ist ein kuddelmuddel beinander!

      wo genau steht daß es mir in wien nicht passen sollte? (wobei die prüfer in wien komischerweise ganz verschiedene ansichten haben :nix-sag: ) die wiener landesregierung sowohl auch das andere bundesland haben mir ein ok gegeben. meine frage hier war ledeglich ob ich in ein anderes bundesland mit blaue fahren darf oder nicht?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „donald duck“ ()

      Jashii schrieb:

      Bp-Hatzer ist das richtig!
      Aber er könnte z.b. den Wagen an dich veraufen " Scheinverkauf" du würdest an dem Wagen alles typiesieren natürlich auf seine Kosten und dann wieder an ihn verkaufen!?
      Das würde doch klappen!!
      Das würd doch funken, aufgrund deines Wohnsitzes in Niederösterreich???
      Ich mein das ist jetzt nur ein Beispiel!?
      :nix-plan:


      Da es sich dabei aber um ein Scheingeschäft handelt, hätte der "Käufer" kein Eigentum am Fahrzeug erworben und wäre daher auch nicht zur Typisierung in dem seinem Wohnort befindlichen Bundesland berechtigt.

      Bei sowas bekommst massiv Probleme, wenn's draufkommen (zB Täuschung einer Behörde unter Vorlage gefälschter Dokumente zur Vornahme einer Amtshandlung; §§ 108, 147, 293 StGB)

      @donald duck
      Aufgrund welcher von mir zitierten Bestimmung sollte eine Genehmigung in einem anderen Bundesland rechtlich möglich sein bzw warum fährst du mit einer Wiener Zulassung nicht in Wien typisieren ?
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      BP-Hatzer3 schrieb:

      @donald duck
      Aufgrund welcher von mir zitierten Bestimmung sollte eine Genehmigung in einem anderen Bundesland rechtlich möglich sein bzw warum fährt du mit einer Wiener Zulassung nicht in Wien typisieren ?


      wenn so eine interesse darin besteht, kann es gerne per pn abgeklärt werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „donald duck“ ()

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Frage am Rande:
      Waren bei dem angemeldeten Fahrzeug zum Zeitpunkt, wo mit Probefahrtkennzeichen gefahren wurde, die "normalen" Kennzeichen auch montiert oder lediglich die Probefahrtkennzeichen am Fahrzeug ?
      nur die probefahrtkennzeichen, der polizist hat eh zum glück ein foto vom auto mit den blauen gmacht.