Probefahrtkennzeichen und ab zum Prüfzug!

      DOC! schrieb:

      Was mir komisch vorkommt:

      Zitat
      auf jeden fall hat der prüfer vom prüfzug eine §58 uberprüfung gemacht und hat halt felgen, fahrwerk, rudumverbau usw als schweren mangel auf den prüfbericht eingetragen.


      Tja, ist eben nichts eingetragen, wie auch. Sonstiges? Unter 11cm, mangelnde Radabdeckung, lose oder nicht sach und fachgerecht befestigte Teile des Verbaus.
      hat 12 cm ghabt, hat er sogar abgmessen, radabdeckung war auch vorhanden weil da prüfer hat gsagt "die wissen eh ganz genau was machn müssn damit´s es eingetragen bekommen, und stossstangen waren wie vom hersteller vorgegebn befestigt!
      Solangs deine eigenen Blauen sind könnens noch so scharf drauf sein und du drafst immer damit fahren

      Aber um nochmal auf das Thema zurückzukommen. Wenn das Auto abgemeldet gewesen wäre, hätte er auch ne Strafe bzw §56 bekommen?

      Und noch was, warum kann mir ein Sheriff bei leichten Mängeln die Taferl reißen?

      Mfg
      Die Taferl haben´s ihm ja nicht gerissen, sie haben ihn nur überprüft und jetzt bekommt er Anzeige + Strafe und eine Vorladung zur Vorführung bei der Landesprüfanstallt.
      Wenn er der nicht nachkommt werden die Kennzeichen eingezogen und er bekommt einen Sperrvermerk in den Typenschein.

      auf jeden fall hat der prüfer vom prüfzug eine §58 uberprüfung gemacht und hat halt felgen, fahrwerk, rudumverbau usw als schweren mangel auf den prüfbericht eingetragen.

      Das heisst keine Gefahr in Verzug, also auch kein Taferlriss, allerfings darfst auch mit blauen Taferl kein Fahrzeug mit schweren Mängeln im Strassenverkehr lenken. Das wissen eben viele nicht, blaue sind kein Freibrief.
      In seinem Fall fürfte er das Fahrzeug noch auf kürzestem weg nach Hause lenken umd die Fehler zu beheben.
      Wie´s mir damals die Taferl (weiss) gerissen haben wollt ich auch mit blaue nach Hause fahre, da hat er gemeint, das wäre ganauso verboten und dann wären die blauen auch weg.
      Geht nur:
      1. Schleppen am Seil/Stange
      2. Hänger
      3. Abschleppdienst (ÖAMTC macht das nicht mehr gebührenfrei bei Taferlriss!)

      Grüsse,
      DOC!

      Jashii schrieb:




      Ich würd gern wissen wie der alles Typiesiert bekommen hat in Österreich!!??? :gruebel:
      vw-page.at/wcf/wbb/index.php?page=Thread&threadID=66640


      Abgesehen davon, das er sicher nicht die Tiefe Typisiert bekommen hat die auf den Fotos zu sehen ist....

      Der TÜV in unseren westlichen Bundesländern oder der TÜV Bayern macht da vieles möglich, da das ein wenig anders läuft als anderswo.
      Würde mich aber nicht darauf verlassen das Du zb in Wien oder NÖ mit so einem Fahrzeug problemlos fahren kannst. Wenns Dich in W oder NÖ vorladen gibts sicher Probleme, weil was da von manchen Firmen derzeit an "LEGALEN" Umbaumöglichkeiten angeboten wird, ist eine tickende Zeitbombe...aber das ist ein anderes Thema.

      Lg, AlexXx
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