Legales AIRRIDE in Österreich - Alle Infos

      harald1155 schrieb:

      Hallo!
      Habt noch ein bisschen Geduld dann gibt es das mit denn 11cm auch nicht mehr vielleicht nicht gerade 4cm aber 8cm werden schon drinnen sein beim TÜV es gibt ja die EU.
      naja, solange der neue Erlass nicht schwarz auf weiß irgendwo gedruckt steht würd ich das nicht glauben... Ein Bekannter von mir ist Zivilgutachter, hab mit ihm natürlich auch über die 11 cm geredet. Seine Meinung: Von den 11 cm gehn sie nicht mehr weg, keine Chance.

      Meines Erachtens nach ist die einzige Möglichkeit dass die Fw-hersteller bei der Eu eine Klage gegen diesen Erlass einreichen (Geschäftsschädigend). Solange niemand von der Eu den zuständigen Beamten Feuer unterm A**** macht wird sich auch nichts ändern. Kann aber gut sein dass da von der Eu schon gemeckert wurde... freiwillig werden sie den Erlass sicher nicht ändern. Wenns wirklich soweit sein sollte, bin ich der Erste der bei der LR zum Typisieren auf der Matte steht.... wenn nicht, dann eben nicht. Aber 11 cm wird meiner so oder so nicht haben!
      soda ! hab mir MAL so ein luftfahrwerk besorgt ! gebraucht 650 euro! kein hot ! mein gewinde bleibt drinn und wird einfach raufgehoben und runtergelassen auf 11 cm !

      aber bitte nicht jetzt schreiben nicht eintragungsfähig ! das ist mir klar ! es soll nur eine lösung sein wenn MAL ne grobe schwelle kommt und ma leicht aufsetzten kann ! bei nen breitbau kostet das dann schon einiges wenn sowas passiert !

      gewinde ist auf 11 cm eingetragen ! eingebaut wird das fahrwerk ( luft erst im winter (mehr zeit )) !
      Sodala und ich hab mich auch MAL schlau gemacht


      Werter Herr XXXXXX!

      Betreffend Anfrage Airride-Gewindefahrwerk.
      Nach unserem Wissenstand ist ein Eintrag dieser Fahrwerkskombination
      nicht möglich, ob in den Bundesländern ein Eintragung dieser Änderung erfolgt
      entzieht sich unserer Kenntnis, dazu wäre zu erwähnen, sollte ein Kopie
      einer Eintragung vorliegen werden wir überprüfen ob die Möglichkeit besteht
      diese zu übernehmen, sollte aber zumindest auf das gleiche Fahrzeugmodell und Type
      bezogen sein, Ok.


      M.f.G.
      Pospischill Harry
      Amt der Wiener Landesregierung
      Landesfahrzeugprüfstelle MA46
      1110 Wien, 7.Haidequerstr.5
      Tel.:4000/92799 FAX:4000/9992777




      Und da vom Hrn. Bergmüller


      nach meinem wissen ist die eintragung von airrides immer noch kaum bis gar nicht möglich.

      es geht weniger um die manipulation der bodenfreiheit, sondern eher um die sicherheit beim platzen des luftfederelements, damit es zu keiner berührung zwischen reifen und fzg-teilen kommt und das fzg. auch noch lenkbar bleibt.

      ich erhalte eigentlich alle richtlinien bzgl. techn. informationen, kann mich allerdings nicht erinnern, eine derarte freigabe-info erhalten zu haben.

      mfg

      bergmüller



      Ing. Kurt Bergmüller
      Techn. Büro für MB/Kfz-Bau
      Telefon +43 664 1835115
      [email protected]
      www.legales-tuning.at






      Was für mich auch Klar ist, denn wer haltet für so ein Klump seine Hand ins Feuer, wenn es MAL zu so einem VW Ein Tüv Teilegutachten gebe wäre es vllt was andres, aber solang das nicht so ist seh ich schwarz fürs Airride in Österreich...

      Mfg. markus


      PS: ......, OK! :rofl:
      Hier treffen ja wieder tolle halbwahrheiten zusammen...

      Ja, Luftfahrwerke kann man typisieren...
      in dem anwendungsbereich in dem ein normales KFz bewegt wird?? Eher Nein....

      Eine Kombination wie von H.O.T. kann man prinzipiell typisieren... Nur unter div Auflagen und kosten die bis
      jetzt keiner tragen wollte....

      Die Typisierung eines reinen Airrides wie das von Jürgen und Jürgen... NOPE.... in .at derzeit leider noch keine Chance...