DOC! schrieb:
Tja, aber wer (der nicht zur Offroadfraktion gehört) braucht bei 11cm noch einen Hijacker...![]()
Weiters bist mit dem Fahrwerk, selbst wenn alles korrekt eingetragen ist, zumindest in Wien MAL sicher nach einer Anhaltung bei der Fahrzeugprüfstelle und darfst dann mit dem Hr. Ing. Schwarz diskutieren ob er dir die (1600 Eur teure) Genehmigung aufhebt (weil das kann er leider). Und das einzige was Du dann dagegen machen kannst ist den Weg zum UVS bzw. in weiterer Folge Verwaltungsgerichtshof einzuschlagen...mit äusserst ungewissem Ausgang.![]()
Weiss nicht ob der Ärger dafür steht nur um ein Luftfahrwerk über 11cm eingetragen zu bekommen.
Klarerweise spielt man natürlich mit dem Gedanken das man leichter bei Verkehrskontrollen durchrutscht wenn man dann doch tiefer als 11cm absenken könnte weil es ja eh eingetragen ist...aber wie gesagt, der Verdacht reicht aus um zur Überprüfung vorgeladen zu werden oder gleich vor Ort überprüft zu werden.
Die Strafen sind hierbei dementsprechend gesalzen.
Muss dann jeder für sich selber entscheiden.
Airride im eigentlichem Sinne wird eben leider nicht eingetragen.
Hijackers und Niveauausgleichssysteme werden schon immer genehmigt (Behindertentransportfahzeuge, Botendienstfahrzeuge usw...siehe original Passat 35i)
Grüsse,
DOC!
das Verfahren mit der Aufhebung muss MAL durchgehen...
außerdem wenn jmd dann unter 11cm herumfährt wird nicht die Typisierung aufgehoben sondern der
Besitzer wegen der nachträglichen veränderung bestraft... das ist viel leichter und bringt mehr strafe

Weil dort macht es sich je auch nicht jeder unnötig schwer
