Legales AIRRIDE in Österreich - Alle Infos

      DOC! schrieb:

      Tja, aber wer (der nicht zur Offroadfraktion gehört) braucht bei 11cm noch einen Hijacker... :rofl:
      Weiters bist mit dem Fahrwerk, selbst wenn alles korrekt eingetragen ist, zumindest in Wien MAL sicher nach einer Anhaltung bei der Fahrzeugprüfstelle und darfst dann mit dem Hr. Ing. Schwarz diskutieren ob er dir die (1600 Eur teure) Genehmigung aufhebt (weil das kann er leider). Und das einzige was Du dann dagegen machen kannst ist den Weg zum UVS bzw. in weiterer Folge Verwaltungsgerichtshof einzuschlagen...mit äusserst ungewissem Ausgang. :help:
      Weiss nicht ob der Ärger dafür steht nur um ein Luftfahrwerk über 11cm eingetragen zu bekommen.
      Klarerweise spielt man natürlich mit dem Gedanken das man leichter bei Verkehrskontrollen durchrutscht wenn man dann doch tiefer als 11cm absenken könnte weil es ja eh eingetragen ist...aber wie gesagt, der Verdacht reicht aus um zur Überprüfung vorgeladen zu werden oder gleich vor Ort überprüft zu werden.
      Die Strafen sind hierbei dementsprechend gesalzen.
      Muss dann jeder für sich selber entscheiden.
      Airride im eigentlichem Sinne wird eben leider nicht eingetragen.
      Hijackers und Niveauausgleichssysteme werden schon immer genehmigt (Behindertentransportfahzeuge, Botendienstfahrzeuge usw...siehe original Passat 35i)
      Grüsse,
      DOC!


      das Verfahren mit der Aufhebung muss MAL durchgehen...

      außerdem wenn jmd dann unter 11cm herumfährt wird nicht die Typisierung aufgehoben sondern der
      Besitzer wegen der nachträglichen veränderung bestraft... das ist viel leichter und bringt mehr strafe ;)

      Weil dort macht es sich je auch nicht jeder unnötig schwer ;)
      Ich verstehe nicht ganz warum hier herumdiskutiert wird ...
      Vielleicht gibt es wirklich jemanden der es einträgt (laut Gerüchten der Typ in der Steiermark, der verlangt € 1600) - aber ich möchte echt wissen, wer für die Eintragung eines Luftfahrwerkes IN ÖSTERREICH (!!!!!) 1.600 € zahlt - wirklich NUR für die Eintragung ... also sorry, aber so dumm kann niemand sein.

      Vor allem weil es so ist (wie einige Vorredner schon geschrieben haben), dass irgendein lustiger Prüfer die Typisierung sofort aufheben kann, sobald ihm etwas "spanisch" vorkommt ... also NIEMALS würde ich das Airride eintragen ... da riskiere ich es lieber, so herumzufahren.

      Also i weiss nicht warum hier drüber diskutiert wird - bis jetzt hat noch niemand hier geschrieben, der das Airride WIRKLICH eingetragen hat ... alles schreiben nur von irgendwelchen Kumpels die das gemacht haben - Beweise kann niemand bringen --> ich finde das eigenartig.

      andi80 schrieb:

      Wenn sich herausstellt, dass bei der Typisierung geltendes Recht missachtet worden ist, ist die Genehmigung sehr wohl sehr schnell aufgehoben...


      wie gesagt... Lappi und HOT Fahrwerke kann man prinzipiell eintragen.... auf 11cm...

      ist man drunter... ists wieder eine Nachträgliche veränderung des abgenommenen Zustands... sehe da keinerlei Rechtsmangel...

      golf4cabrio schrieb:

      Ich verstehe nicht ganz warum hier herumdiskutiert wird ...
      Vielleicht gibt es wirklich jemanden der es einträgt (laut Gerüchten der Typ in der Steiermark, der verlangt € 1600) - aber ich möchte echt wissen, wer für die Eintragung eines Luftfahrwerkes IN ÖSTERREICH (!!!!!) 1.600 € zahlt - wirklich NUR für die Eintragung ... also sorry, aber so dumm kann niemand sein.

      Vor allem weil es so ist (wie einige Vorredner schon geschrieben haben), dass irgendein lustiger Prüfer die Typisierung sofort aufheben kann, sobald ihm etwas "spanisch" vorkommt ... also NIEMALS würde ich das Airride eintragen ... da riskiere ich es lieber, so herumzufahren.

      Also i weiss nicht warum hier drüber diskutiert wird - bis jetzt hat noch niemand hier geschrieben, der das Airride WIRKLICH eingetragen hat ... alles schreiben nur von irgendwelchen Kumpels die das gemacht haben - Beweise kann niemand bringen --> ich finde das eigenartig.


      ein richtiges Airride kann man auch ncht eintragen in Österreich... PUNKT...

      Nur div abarten...

      Stadles schrieb:

      So, habe heute nochmal Rücksprache mit Herrn Lerch gehalten:

      Airride-Fahrwerke in dem Sinne wie wir sie kennen sind in Österreich nicht typisierbar.
      Systeme wie das von Lappi-Performance z.B. werden typisiert, allerdings ist die Mindestbodenfreiheit auf 11cm einzustellen durch Distanzhülse, Gewinde-Fahrwerk whatever.


      Grüße Daniel


      Genau so hat er mir das auch gesagt MAL sehen hat keiner so ein Fahrwerk eingetragen bzw. kann wer sowas hochladen

      lg
      Jaja...offensichtlich kennt jeder jemanden der´s eingetragen hat oder eintragen kann...
      Aber komischerweise hab ich noch keine Eintragung gesehen.
      Nivearegulierungen werden immer eingetragen, wenn sie den Vorschriften entsprechen (siehe auch original Passat 35i, VW Bus, VW Caddy an der Hinterachse) aber eben leider nicht das was in der Tuning Scene unter Airride bekannt ist.
      So...wäre schön wenn der nächste Post von jemanden wäre der auch einen BEWEIS hat.
      Grüsse,
      DOC!

      harald1155 schrieb:

      Hallo!
      Habt noch ein bisschen Geduld dann gibt es das mit denn 11cm auch nicht mehr vielleicht nicht gerade 4cm aber 8cm werden schon drinnen sein beim TÜV es gibt ja die EU.


      Sehr geehrter Herr ******!

      Vielen Dank für ihren Beitrag zum Thema Fahrwerksänderungen. Gerade in
      diesem Bereich wurden im vergangenen halben Jahr diverse Überlegungen
      seitens der Sachverständingen sowohl der Ämter der Landesregierungen als
      auch auf Bundesebene angestellt. Als Ergebnis kann daraus abgeleitet
      werden das es zukünftig zu einer Entschärfung der bisherigen nationlen
      Situation angelehnt an die Regelungen der Europäischen Union kommen
      wird. Dies gilt sowohl im Bereich Mindestbodenfreiheit als auch auf die
      Einhaltung der Auflagen welche im Rahmen eines Prüfgutachtens definiert
      wurden.

      Dies alles Basiert auf dem Ziel eine praxisnahe Lösung und gleichzeitig
      ein höheres Sicherheitsniveau zu realisieren.
      Die Umsetzung in Form eines Erlasses wird noch 2008 erfolgen.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Helmut Reitbauer


      Helmut Reitbauer
      Bundesministerium für Verkehr,
      Innovation und Technologie
      Sektion II / ST 4
      "Rechtsbereich Kraftfahrwesen
      und Fahrzeugtechnik"
      Postfach 3000
      1010 Wien, Stubenring 1
      Tel.: + 43 (1) 71162 / 65 5517
      Fax: + 43 (1) 71162 / 65 5073


      Gibts vielleicht dazu schon was neues?