Beschwerde an die Volksanwaltschaft wegen der 11cm

      Original von LuZaR
      Es handelt sich jedoch dabei nicht um eine nationale "Eigenheit", die nur für Tuning-Firmen, die nachträglich ein bereits genehmigtes Fahrzeug umrüsten, Anwendung findet.
      Diese Mindestbodenfreiheit gilt sehr wohl auch für sog. Eigenimporte, d.h. für Fahrzeuge, die in einem anderen Staat geändert und bereits genehmigt waren. Sobald diese in Österreich der Behörde zur Genehmigung vorgelegt werden, sind die Bestimmungen des nationalen Kraftfahrrecht einzuhalten.


      Also irgendwie versteh ich das nicht ganz, wie macht das dann zb. Ferrari? Es gibt Ferrari die haben 100%ig keine 11cm und sind in Österreich zugelassen... kann mir das jemand erklären?

      mfg...


      Manche wollen es einfach nicht verstehen.
      Original von DOC!
      Es ist jedoch richtig, dass trotzdem Fahrzeuge die Mindestbodenfreiheit von 110mm unterschreiten können, nämlich dann, wenn diese im Zuge des EU-Genehmigungsverfahrens mit dieser geringeren Bodenfreiheit bereits eine EU-Betriebserlaubnis nach 70/156/EWG erhalten haben. Zur Erreichung derselben sind vom Fahrzeug jedoch eine Vielzahl von Einzelrichtlinien ( u.a. zu Brems- und Lenkanlage, Radabdeckungen oder Unfallverhalten) zu erfüllen, wobei bei den dafür notwendigen Prüfungen sehr wohl schon auf die verringerte Bodenfreiheit eingegangen wird. Somit ist davon auszugehen, dass bei solchen Fahrzeug das gesamte Fahr-verhalten auf die geringere Bodenfreiheit abgestimmt sind. Stellt ein Mitgliedsstaat fest, dass ein Fahrzeug mit EU-Betriebserlaubnis die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet, so ist dies dem Genehmigungsstaat mitzuteilen, wobei dann das Fahrzeug entsprechend geprüft wird.


      Es nützt nichts, den Text nur dort zu lesen, was einem gerade in den Kram passt. Diese Fahrzeuge sind AB Werk so gebaut, geprüft und eg-genehmigt und da steht EU-recht über nationalem Recht.

      Es können in Ö auch Fahrzeuge mit weniger als 110mm Bodenfreiheit genehmigt werden, wenn alle im oa. auszugsweise angeführten Nachweise erbracht werden, was dann den Umbau um ein zig-faches des Fahrzeugwertes ansteigen lässt.


      Original von houseofperformance
      aha, und rennautos werden auch nur aus optischen gründen tiefergelegt.

      "a.) Verschlechterung des Fahr- und des Lenkverhaltens (negative Auswirkungen von Achsbewegungen bei Beschleunigungs-, Brems-, Lenk- und Einfederungsvorgängen)

      da braucht der sittlinger aber ein bisschen physik-nachhilfe:
      tieferer schwerpunkt bedeutet eine verbesserung der von ihm genannten "

      Diese Fahrzeuge werden nicht im öffentl. Strassenverkehr verwendet und unterliegen daher auch nicht den Gesetzen in Hinblick auf Verkehrs- und Betriebssicherheit auf "allen" öffentlichen Strassen. (oder glaubst du wirklich, dass der über nen Bordstein oder Geschwindigkeitshügel ohne Beschädigung drüberkommt?)

      Original von houseofperformance
      "Diese Mindestbodenfreiheit gilt sehr wohl auch für sog. Eigenimporte, d.h. für Fahrzeuge, die in einem anderen Staat geändert und bereits genehmigt waren. Sobald diese in Österreich der Behörde zur Genehmigung vorgelegt werden, sind die Bestimmungen des nationalen Kraftfahrrecht einzuhalten."

      wenn ich das richtig lese, spricht der gute mann zb. dem deutschen tüv die fähigkeit AB, ein auto auf seine verkehrs und betriebssicherheit zu überprüfen - nur wir österreicher können das.
      eine von einem eu-staat ausgestellte fzg.genehmigung ist in ALLEN eu-staaten gültig - so einfach ist die gesetzteslage.

      Die Fahrzeuge in D, welche nicht durch den Fahrzeughersteller so gebaut wurden, unterliegen der nationalen gesetzgebung und werden anhand dieser genehmigt. DAS ist keine EU-Genehmigung und wird daher auch nicht anerkannt.

      Original von houseofperformance
      "Sie kritisieren, dass eine Vielzahl von Punkten nicht mehr zeitgemäß sind, gehen aber nicht konkret darauf ein. Nur zu kritisieren ist sicherlich nicht im Sinn eine Problemlösung, wird jedoch von Personen, die sich aus irgendeinem Grund unbehandelt fühlen, sehr gerne angewandt, ohne oftmals Bescheid darüber zu wissen, was wirklich Sache ist."

      interessante antwort - beamtenschädel

      Nur weil´s nicht nach DEINEM Kopf geht :burn:
      Kritisieren kann jeder, aber ne Problemlösung zu finden, die auch nachvollziehbar ist, dazu brauchste Brain.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Es können in Ö auch Fahrzeuge mit weniger als 110mm Bodenfreiheit genehmigt werden, wenn alle im oa. auszugsweise angeführten Nachweise erbracht werden


      Würde dieser Nachweis für einen gewissen Fahrzeugtyp erbracht (zB Golf4), können sich dann andere Golf4-Besitzer auf diesen einen Nachweis beziehen, bzw. mehrere Golf4-Besitzer die Kosten dieses Nachweises teilen??

      Ich mein selbst wenn das 20000€ oder mehr kostet, dividiert durch die Menge an Leuten, die Golf4 fahren und den gerne auch merklich tieferlegen würden, was ja in Ö nicht möglich ist, wäre das dennoch leistbar...
      Original von hardcorr
      [Ich mein selbst wenn das 20000€ oder mehr kostet, dividiert durch die Menge an Leuten, die Golf4 fahren und den gerne auch merklich tieferlegen würden, was ja in Ö nicht möglich ist, wäre das dennoch leistbar...


      ...was dann den Umbau um ein zig-faches des Fahrzeugwertes ansteigen lässt

      Mit 20t€ wirst keine EU-Genehmigung bekommen (ich denke MAL, das der Betrag hierfür eher im Bereich von x00.000€ angesiedelt ist), ausserdem werden in diese Genehmigung nur jenes Fahrwerk und jene Felgen mitgenehmigt, die im Zuge der EU-Genehmigung gemeldet und in diesem Verfahren genehmigt wurden.
      Manche Prüfungen verlaufen mitunter nicht zerstörungsfrei (Unfallverhalten).
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()


      oh das hab ich überlesen
      Diese Vorgehensweise ist auch eine Möglichkeit, es für den Privatmann unmöglich zu machen.
      Hauptsache unsere Straßen sind dadurch sicherer


      Was isn das für 'ne aussage :-?

      Es ist gscheiter, wenn durch crashtests unsere Autos sicherer sind!!
      Das nehm ich als "Privatmann" gern in Kauf!

      Oder hast Bock dir an neuwagen zu kaufen der beim pfahltest durchfallt oder einen Auf dem Niveau vom Landwind

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „highgetter17“ ()

      ja nur dieses prüfverfahren beinhaltet (wie andere zulassungsverfahren) unter anderem auch crahstests und andere invasive / zerstörertische tests... darauf hab ich das eigentlich bezogen...

      Es ist schon verdammt gut dass so viele tests udn verfahren genommen werden müssen um ein fahrzeug neu zuzulassen

      Ich wollte nciht agressiv wirken aba deine aussage kam so rüber von wegen: die teuren tests sind nur dazu da um es dem privatmann schwer zu machen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „highgetter17“ ()

      Es ist schon verdammt gut dass so viele tests udn verfahren genommen werden müssen um ein fahrzeug neu zuzulassen


      Voll und ganz deiner Meinung.
      Aber ein Golf 4 mit 9cm Bodenfreiheit ist soweit ich das hier mitbekommen habe gerade MAL 3-4 cm tiefer als Serie. Der R32 hat ja angeblich Serie 95mm Bodenfreiheit. Und ein Nicht-R32-Golf4 benötigt dafür ein "X00.000€"-Prüfverfahren mit Crashtest, weil sich ja alles so "drastisch" verändert. :gruebel:

      Wenn 9cm oder sogar 8cm das Crashverhalten tatsächlich dermaßen ins ungewisse Verändern, dann gehören alle Fahrzeuge mit alter Typisierung sofort aus dem Verkehr gezogen. Ich habe dann nämlich Angst um mein Leben :-h

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „hardcorr“ ()

      Original von BP-Hatzer3


      Original von houseofperformance
      aha, und rennautos werden auch nur aus optischen gründen tiefergelegt.

      "a.) Verschlechterung des Fahr- und des Lenkverhaltens (negative Auswirkungen von Achsbewegungen bei Beschleunigungs-, Brems-, Lenk- und Einfederungsvorgängen)

      da braucht der sittlinger aber ein bisschen physik-nachhilfe:
      tieferer schwerpunkt bedeutet eine verbesserung der von ihm genannten "


      Diese Fahrzeuge werden nicht im öffentl. Strassenverkehr verwendet und unterliegen daher auch nicht den Gesetzen in Hinblick auf Verkehrs- und Betriebssicherheit auf "allen" öffentlichen Strassen. (oder glaubst du wirklich, dass der über nen Bordstein oder Geschwindigkeitshügel ohne Beschädigung drüberkommt?)


      nochmals: er sagt wir legen aus optischen gründen tiefer.
      newton und ich sagen, daß eine tieferlegung eine verbesserung der aktiven sicherheit darstellt - aber wie wir alle wissen, hat unser system mit sicherheit nichts zu tun, sonst dürfte kein einziges gewindefahrwerk mit 11cm typisiert werden.

      Original von BP-Hatzer3
      Original von houseofperformance
      "Diese Mindestbodenfreiheit gilt sehr wohl auch für sog. Eigenimporte, d.h. für Fahrzeuge, die in einem anderen Staat geändert und bereits genehmigt waren. Sobald diese in Österreich der Behörde zur Genehmigung vorgelegt werden, sind die Bestimmungen des nationalen Kraftfahrrecht einzuhalten."

      wenn ich das richtig lese, spricht der gute mann zb. dem deutschen tüv die fähigkeit AB, ein auto auf seine verkehrs und betriebssicherheit zu überprüfen - nur wir österreicher können das.
      eine von einem eu-staat ausgestellte fzg.genehmigung ist in ALLEN eu-staaten gültig - so einfach ist die gesetzteslage.


      Die Fahrzeuge in D, welche nicht durch den Fahrzeughersteller so gebaut wurden, unterliegen der nationalen gesetzgebung und werden anhand dieser genehmigt. DAS ist keine EU-Genehmigung und wird daher auch nicht anerkannt.


      wenn, wie du sagst, nationale genehmigungen bei uns nicht anerkannt werden:
      heißt das, daß du prizipiell jedem getunten, ausländischen auto die taferln zupst, weil seine genehmigung nur in seinem land gültigkeit hat? :rofl: oder wird ihm schon an der grenze die einreise verweigert? steht dann im deutschen fahrzeugbrief: diese genehmigung gilt für den gesamten eu-raum, außer für österreich?
      oder ist es nicht vielmehr so, daß solange das fahrzeug in de angemeldet ist, es ungestraft in österreich bewegt werden darf - und sobald man versucht für das gleiche fahrzeug eine ö-genehmigung zu bekommen, einem diese verweigert wird? klingt für mich nach wie vor nach diskriminierung
      was sagt eigentlich der deutsche tüv dazu, daß die von ihm ausgestellten genehmigungen und durchgeführten prüfungen in österreich nicht anerkannt werden? was sagt die dekra dazu, daß von ihnen überprüfte autos in österreich als bedrohung der sicherheit gelten? - achja, hab vergessen, daß interessiert uns ja nicht.

      Original von BP-Hatzer3
      Original von houseofperformance
      "Sie kritisieren, dass eine Vielzahl von Punkten nicht mehr zeitgemäß sind, gehen aber nicht konkret darauf ein. Nur zu kritisieren ist sicherlich nicht im Sinn eine Problemlösung, wird jedoch von Personen, die sich aus irgendeinem Grund unbehandelt fühlen, sehr gerne angewandt, ohne oftmals Bescheid darüber zu wissen, was wirklich Sache ist."

      interessante antwort - beamtenschädel

      Nur weil´s nicht nach DEINEM Kopf geht :burn:
      Kritisieren kann jeder, aber ne Problemlösung zu finden, die auch nachvollziehbar ist, dazu brauchste Brain.


      hast recht, geht nicht rein - und brain schreibt man klein. ;)

      in der gesamten eu werden nachträgliche veränderungen am fahrzeug nach technischen gesichtspunkten geprüft und genehmigt, außer bei uns.
      bei uns darf jeder, der sich felgen und fahrwerk aufs auto schraubt die gleichen prüfverfahren durchlaufen, als hätte er einen prototypen gebaut, muß sich an regeln halten, die jedlicher logischen oder sicherheitsrelevanten grundlage entbehren, nur um einer heerschaar von beamten eine existenzberechtigung zu schaffen.
      sich auf den chrashtest auszureden wird nicht funktionieren, weil weder fahrwerk noch räder einen einfluß auf die statische integrität der karosse haben, und daher für selbigen irrelevant sind.