Beschwerde an die Volksanwaltschaft wegen der 11cm

      im Prinzip gibts das ja schon.

      Im Zulassungsschein steht ja drinnen:
      Der Lenker hat die reduzierte Bodenfreiheit im Fahrverhalten zu berücksichtigen.

      Wenn ich somit einen Unfall aufgrund der reduzierten Bodenfreiheit habe, habe ich dies nicht beachtet.


      was mich noch viel mehr interessiert ist folgender Fall:

      es gibt ja mittlerweile von Fahrzeugherstellern für div. Modelle Sportfahrwerke (entweder von Serie oder nachgerüstet)

      diese müssten ja legal sein, da sie ja laut eu genehmigung für diesen Modelltyp geprüft wurden und somit in Ö legal (ohne extra Eintragung) fahrbar sind.

      Jetzt habe ich ein Auto was legal unter 11cm hat (egal welches auch immer)

      Warum muss ich mit diesem Auto wenn ich ein Gewinde einbaue dann 11cm haben und nicht die 8, die er laut EU Genehmigung sowieso schon hatte???

      Wie begründet man diesen Fall??
      Weil der Fahrzeughersteller wird sich schon etwas dabei gedacht haben, warum ER das Serien-Fahrwerk auf ein solches Niveau bringt.
      Oder ist es wirklich so, dass Paragraphen und Beamte ÜBER Fahrzeugentwicklern stehen???
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!

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      Original von woidl
      im Prinzip gibts das ja schon.

      Im Zulassungsschein steht ja drinnen:
      Der Lenker hat die reduzierte Bodenfreiheit im Fahrverhalten zu berücksichtigen.

      Wenn ich somit einen Unfall aufgrund der reduzierten Bodenfreiheit habe, habe ich dies nicht beachtet.


      was mich noch viel mehr interessiert ist folgender Fall:

      es gibt ja mittlerweile von Fahrzeugherstellern für div. Modelle Sportfahrwerke (entweder von Serie oder nachgerüstet)

      diese müssten ja legal sein, da sie ja laut eu genehmigung für diesen Modelltyp geprüft wurden und somit in Ö legal (ohne extra Eintragung) fahrbar sind.

      Jetzt habe ich ein Auto was legal unter 11cm hat (egal welches auch immer, aber da ich es bei einem Auto genau weiß, nehmen wir es als Bsp: Leon Cupra R 8cm)

      Warum muss ich mit diesem Auto wenn ich ein Gewinde einbaue dann 11cm haben und nicht die 8, die er laut EU Genehmigung sowieso schon hatte?

      Wie begründet man diesen Fall??
      Weil der Fahrzeughersteller wird sich schon etwas dabei gedacht haben, warum ER das Serien-Fahrwerk auf ein solches Niveau bringt.
      Oder ist es wirklich so, dass Paragraphen und Beamte ÜBER Fahrzeugentwicklern stehen?


      Das ist ein Paradebeispiel ...
      Es wird ständig damit argumentiert, dass typisierte Fahrzeuge (z.B. von Werk 12cm) nicht tiefer gelegt werden dürfen (ohne Genehmigung), da diese nicht dafür konstruiert wurden oder besser gesagt, sie stellen (angeblich) eine Gefahr dar.

      Tja, und was macht unser lieber Staat in diesem schönen Beispiel von "woidl"? GENAU das, was uns untersagt wird ...
      Das Auto (in diesem Fall der Seat Leon Cupra) hat vom Werk 8cm ... ich baue mir ein anderes Fahrwerk ein --> dieses Fahrzeug (welches mit 8cm GENEHMIGT WURDE!!!!) muss plötzlich 11cm haben ...

      Da frage ich mich: Wurde dieses Fahrzeug DAFÜR konstruiert? Stellt es nun AUCH eine Gefahr dar?
      NEIN, TUT ES NATÜRLICH NICHT - UND WARUM? --> Wie "woidl" schon schrieb: Paragraphen und Beamte stehen ÜBER Fahrzeugentwicklern!!

      So läuft das in unserem Staat ... Diskriminierung, wie schon einige geschrieben haben - das ist es auch in meinen Augen!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „golf4cabrio“ ()

      Wenn euch das Verhalten des Genehmigungsbeamten nicht passt, warum wehrt ihr euch nicht dagegen? Schreien alleine bringt nichts.

      Negativbescheid verlangen und Rechtsmittel einlegen.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

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      Original von BP-Hatzer3
      Wenn euch das Verhalten des Genehmigungsbeamten nicht passt, warum wehrt ihr euch nicht dagegen? Schreien alleine bringt nichts.

      Negativbescheid verlangen und Rechtsmittel einlegen.


      Beispiel:

      Ich kaufe mir den Leon Cupra R mit genehmigten 8cm Bodenfreiheit (laut woidl, ich selber weiss es nicht). Ich will mir (aus welchem Grund auch immer) ein anderes Fahrwerk einbauen, mache dies auch.

      So --> Fahrt zur LaRe ... das Fahrzeug muss nun plötzlich 11cm haben ... wozu benötige ich einen Negativbescheid? Da steht dann drin, dass ich die 11cm nicht hatte, gut ist ... da kann ich 100 MAL Rechtsmittel einlegen, werden die mir den Vogel zeigen!
      Und du legst dann vom Fahrzeughersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, dass das Fahrzeug für 8cm eu-genehmigt und bei dieser Bodenfreiheit verkehrs- und betriebssicher ist. Dann müssen sie dir das genehmigen.

      Ein Einspruch gegen einen Bescheid geht zuerst an die LReg und gegen eine Bestätigung des Bescheides kannst dann Beschwerde beim UVS einlegen.

      Kannst dir dann evtl während des Verfahrens einen Mietwagen nehmen, da du ja mit deinem umgebauten aber nicht genehmigten Fzg nicht fahren darfst und dann eine Amtshaftungsklage einreichen, da sie dir dein Fzg nicht genehmigt haben, obwohl sie hätten müssen und du dadurch geschädigt wurdest.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Original von BP-Hatzer3
      Und du legst dann vom Fahrzeughersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, dass das Fahrzeug für 8cm eu-genehmigt und bei dieser Bodenfreiheit verkehrs- und betriebssicher ist. Dann müssen sie dir das genehmigen.

      Ein Einspruch gegen einen Bescheid geht zuerst an die LReg und gegen eine Bestätigung des bescheides kannst dann Beschwerde beim UVS einlegen.


      Würde mich interessieren, ob das wirklich durchgehen würde ... schade das es dafür kein praxisbezogenes Beispiel gibt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „golf4cabrio“ ()

      Original von BP-Hatzer3
      Und du legst dann vom Fahrzeughersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, dass das Fahrzeug für 8cm eu-genehmigt und bei dieser Bodenfreiheit verkehrs- und betriebssicher ist. Dann müssen sie dir das genehmigen.

      Ein Einspruch gegen einen Bescheid geht zuerst an die LReg und gegen eine Bestätigung des Bescheides kannst dann Beschwerde beim UVS einlegen.

      Kannst dir dann evtl während des Verfahrens einen Mietwagen nehmen, da du ja mit deinem umgebauten aber nicht genehmigten Fzg nicht fahren darfst und dann eine Amtshaftungsklage einreichen, da sie dir dein Fzg nicht genehmigt haben, obwohl sie hätten müssen und du dadurch geschädigt wurdest.


      ja dann ahb ich ein auto daheim stehen und darf mit den ganzen einsprüchen usw. sich gesamt gesehen 1 jahr (mit einsprüchen, retour usw.) nicht fahren, geschweige die kosten und die zeit die dafür drauf geht
      und mein auto hat dadurch natürklich auch eine wertverlust, weil es ja sicher eine längere zeit steht, wer zahlt mir das???

      von oben bis unten :ohno: :ohno: :ohno:

      egal wie man es dreht und wendet man zahlt nur drauf
      No signature

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „MichiMa§ter“ ()

      auch der cupra R hat garantiert keine 8cm bodenfreiheit! ich trau mich fast wetten, dass der sogar über 11 hat!

      warum sollte der so tief sein, wenn golf, tt usw. das nicht erreichen auch wenn die auf der selben bodengruppe aufgebaut werden? :ohno:
      selbst der stärkste tt, der s3 und auch die ganzen golf-modelle haben ca. 12cm

      und eins ist fakt... wenn ein auto serienmäßg unter 11cm ist und dann auf ein anderes fahrwerk umgebaut werden muss, gelten wieder die 11cm

      da das eingebaute fahrwerk nicht mehr der EU-Typengenehmigung entspricht greift sofort wieder nationales Gesetz.

      Selbst in der Fachtagung vom März 2006 der österreichischen Typisierungsstellen wurde dieser Fall durchgesprochen und so einstimmig weiterkommuniziert. Ich habe es selbst bei meinem TT so probiert. Habe zwei Einsprüche gegen die Negativbescheide gemacht. Selbst ein Beschwerdebrief an den Landeshauptmann hat nichts gebracht. Mein Wirbel in der burgenländischen Landesregierung hat dann auch dazu geführt, dass eben dieses Thema dort besprochen wurde. Fakt ist, dass nun mein TT auf normale 11cm typisiert wurde, da alles andere nicht gegangen wäre.

      Glaubt mir... ich habe so ziemlich alles versucht... und habe ein Jahr lang schriftlich "gekämpft", doch gebracht hat es nichts. Und ja mein TT wurde in diesem Jahr nicht gefahren, weil es eben nicht erlaubt war!

      Es gäbe nur ein paar sehr sehr schwierige Wege... doch die erfordern einiges an Zeit und vermutlich auch finanziellen Aufwand. Ich bin gerade dabei sowas auf die Beine zu stellen. Dazu aber mehr wenn es konkreter ist.

      Weiters wäre eine ganz einfache Möglichkeit, wenn man Originalautos bereits mit einer tollen Tiefe kaufen könnte. Da die meisten eh nur wegen der Optik umrüsten wär das toll und sicherlich ausreichend. Ich hatte diesbezüglich auch schon nette und informative Gespräche mit AUDI Deutschland. Die werden sich informieren was man da legal machen könnte. Doch eben hier gibts auch das Problem, dass selbst für Autohersteller 11cm gelten. Da der komplette Audi-Zubehör Bereich nun nicht mehr von Votex kommt, sondern eine eigene Fachabteilung innerhalb vom Konzern ist, ist man bestrebt in vielen Sachen sinnvolles Zubehör zu verkaufen. Und dazu zählen auch Sportfahrwerke, die natürlich legal gefahren seien sollen.


      Erzählt mir also hier bitte nichts mehr von "Ich habe gehört, dass der und der unter 11 ist" und unterlasst diese argumentationsfreien Postings.

      In meinen Augen verstehen es hier die meisten nur laut rumzumaulen, kennen sich aber nicht wirklich aus und interessieren sich anscheinend auch nicht dafür!

      Kennt ihr das Sprichwort: Hunde die bellen, beissen nicht!?

      Genauso kommt es mir hier bei vielen vor. Alles kritisieren aber nicht wirklich wissen wovon sie reden!
      Gruß,
      Max