Original von Luki
Aber es heisst doch die Verbindung von NEBELSCHEINWERFER und TAGESFAHRLICHT ist verboten.
Aber nichts von Abblendlicht und Nebler ?!
Es heißt Nebelscheinwerfer ALS Tagfahrlicht ist verboten! also statt den Tagfahrleuchten.
Abblendlicht und Nebellicht gleichzeitig am ohne Sichtbehinderung durch Nebel oder kurvenreiche Strecke ist weiterhin verboten.
mfg :-w
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