Licht am Tag

      Original von Luki
      Aber es heisst doch die Verbindung von NEBELSCHEINWERFER und TAGESFAHRLICHT ist verboten.

      Aber nichts von Abblendlicht und Nebler ?!


      Es heißt Nebelscheinwerfer ALS Tagfahrlicht ist verboten! also statt den Tagfahrleuchten.

      Abblendlicht und Nebellicht gleichzeitig am ohne Sichtbehinderung durch Nebel oder kurvenreiche Strecke ist weiterhin verboten.


      mfg :-w
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      Original von Luki
      hmmm ich glaub ich frag da MAL nen Sheriff was er dazu meint +g+


      Da kannst du fragen wen du willst - am besten beim Salzamt :-h

      Seit heute is es fix! Und wird nun MAL für 2 Jahr so angewendet und dann sieht man (angeblich) weiter obs in den Statistiken was gebracht hat - wobei wie heißt der schöne Spruch "traue nie einer Statistik die du nicht selbst gefälscht hast"... 8-)

      Nachzulesen:

      oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1113313.html


      mfg :-w
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      Komisch!!! Es ist beschlossen und einig sind sie sich doch ned?

      SP-Verkehrssprecher Kurt Eder verwies auf die Komplexität der Materie, da selbst die in den Ausschuss geladenen Experten keine einheitliche Linie vertreten hätten. Zufrieden ist er damit, dass es gelungen sei herauszuverhandeln, auch Nebellicht als "Licht am Tag" anzuerkennen, da dieses besonders blende.


      Zitat vom Standard: hier nachzulesen

      Und der ÖAMTC:
      Tagfahrleuchten, wobei andere Scheinwerfer (Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Fernlicht) nicht gleichzeitig brennen dürfen. Die Lichthupe ist aber erlaubt. Begrenzungslicht darf (muss aber nicht) gleichzeitig mit Tagfahrleuchten brennen.


      Link steht eh schon hundert MAL da.

      Na was nun?
      Lg Markus
      Sehr intressant :gruebel:

      Also laut dem Erstellungsdatum wär der Standard-Artikel aktueller.

      Also bleibt immer noch zu hoffen :hmm:

      Der letzte Entwurf der herausgegeben wurde von der Novelle verbietet das Nebellicht.
      Jedoch sieht es so aus als hätten sie es bei den Verhandlungen doch durchsetzten können - weil dem Standard kann man normalerweise vertauen :gruebel:
      dh der letzte Entwürf müsste dann wieder zurückgeändert werden.
      Das der ÖAMTC da noch nocht Aktuell ist wäre auch verständlich da sie ja gegen Nebler sind und das auch durchbringen wollen.

      MAL schaun was morgen die Medien bzw. die offizelle Ausgabe der Novelle bringt.

      mfg :-w
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      Was ich aber da nicht ganz verstehe:

      Zufrieden ist er damit, dass es gelungen sei herauszuverhandeln, auch Nebellicht als "Licht am Tag" anzuerkennen, da dieses besonders blende.


      Er ist froh das Nebellicht erlaubt wird, da es so gut blendet ??!!??

      Ist das nicht etwas unlogisch ?
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      Original von Luki

      Er ist froh das Nebellicht erlaubt wird, da es so gut blendet ??!!??

      Ist das nicht etwas unlogisch ?


      Ja, das hab ich ma auch grad gedacht...

      EDIT: Beim ARBÖ steht folgendes:
      Begrenzungslicht darf für Licht am Tag nicht verwendet werden. Dafür müssen schon die Abblendlichter oder das Tagfahrlicht eingeschaltet werden. Allerdings tritt die Pflicht zu Licht am Tag erst am 15. November in Kraft. "Aufgepasst: Anders als ursprünglich vorgesehen, dürfen Nebelscheinwerfer keinesfalls für Licht am Tag verwendet werden", stellt die ARBÖ-Verkehrjuristin klar.


      Glauben wir halt MAL den Autofahrerclubs mehr als der Zeitung *g*

      Hier noch die Links zum ARBÖ:

      Klick mich

      Klick mich auch
      Lg Markus

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Schelli“ ()

      SP-Verkehrssprecher Kurt Eder verwies auf die Komplexität der Materie, da selbst die in den Ausschuss geladenen Experten keine einheitliche Linie vertreten hätten. Zufrieden ist er damit, dass es gelungen sei herauszuverhandeln, auch Nebellicht als "Licht am Tag" anzuerkennen, da dieses besonders blende.


      heraus... = weg
      hinein... = dazu

      Mit herausverhandeln meinte er "wegstreichen", sodass Nebellicht nicht erlaubt ist. :grml: Bei der nächsten Wahl wird es die SPÖ sicher zu spüren bekommen :-h.
      Weil es blendet :auslach:, lustig fand ich ja immer die Aussage vom Arbö, die ja immer gegen das Tagfahrlicht waren, dass sogar Abblendlicht am Tag blendet :rofl:. Wie wäre es dann gleich generell mit Lichtfahrverbot auch in der Nacht *gg*.

      Gruß
      Sascha
      cult1.da.ru
      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"
      Original von Sascha
      Das Gesetz...

      Gesetzesentwurf:

      79. Im § 99 wird nach ABS. 5 folgender ABS. 5a eingefügt:
      „(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des
      Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht oder spezielles Tagfahrlicht zu
      verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt.“

      Endgültige Fassung, die abgesegnet wurde:

      83. In § 99 wird nach ABS. 5 folgender ABS. 5a eingefügt:
      „(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens
      stets auch tagsüber Abblendlicht oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung
      durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt.

      Zusammengefasst:

      oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1113313.html

      Gruß
      Sascha
      cult1.da.ru

      Quelle: BP-Hatzer3

      Original von BP-Hatzer3
      Nachtrag vom 26.09.2005, 12.16 Uhr:
      Nehme alles zurück, einem Abänderungsantrag wurde stattgegeben
      Die Verwendung der NSW wird als verboten erklärt.

      Quelle



      Hoppla, die endgültige Regelung hatte ich nicht im Kopf.
      bin auch ziemlich unzufrieden, da ich eigentlich auch die Nebler verwenden wollte :burn:
      Wollte auch nicht permanent die Xenons brennen lassen :bang: