Licht am Tag
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Also meiner Meinung nach wäre sowas genau die "aufgesetzte" Lösung:
mfg :-w
EDIT:
Sowas sollte dann als integriert durchgehn:
Auch wenns nur Universelle draufgepappt sind - aber innerhalb der StoßstangeGalerie.KO-Racer.at | Fotos der Vienna Autoshow 2014 onlineDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DJ IceCube“ ()
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edit: ups da is was schiefgegagen.
ja genau so hätt ich das auch gesagt mit aufgesetzt und intigriert<stay heavy :: fuck the system>Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „sonic“ ()
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Original von cobra427
leider neinIntegriert vom HERSTELLER ... ned von "Nachbau" (Forstinger & Co .)
lg
Harry
Hmm wäre zu hinterfragen - Nach dem Text von Arbö:
Die Verwendung von Nebelscheinwerfern, die in die Fahrzeugfront integriert sind, ist bereits AB 15. April als Tagfahrlicht gestattet
...geht es um das Wort integriert findet man im Wörterbuch:
integrieren <Verb>
[1] Jemanden oder Etwas in ein bestehendes (Sozial)Gefüge oder System aufnehmen, einordnen
Wäre intressant ob in dem eingereichten Text der Änderung/Ergänzung eine weitere Phrase wie "herstellerseitig" oder "serienmäßig" verwendet wird - weil dann wäre es eindeutig. Wobei das dann ein :cop: auch nur nachvollziehen kann wenn Universelle schön verbaut sind indem er sich drunter legt und ein Markenzeichen oder ne Teilenummer des Herstelers sucht
Nur ich denke die wolln einfach den "Wildwuchs" der amateurmäßig draufgepappten NSW dies um 20€ von da Edelnschliede habn vermeiden - nachdem de noch dazu sicher zu 80% falsch montiert und zu weit über 90% nie richtig eingestellt werden - auch wenn somit die Betriebserlaubnis erlischen würde komme es in den Fällen sicher zu heißen Diskussionen mit der Exekutive bzw. i Schadensfall mit den Versicherungen führen.
mfg :-w
PS: Mir kanns ja egal ein hat eh originaleGalerie.KO-Racer.at | Fotos der Vienna Autoshow 2014 online -
Wie auch immer, ich fahr halt MAL mit den Neblern herum.
Wenns einem Exekutivbeamten absolut nicht passt, dann wird er es mir schon sagen... :-h -
Super, endlich haben sie es eingesehen, dass die Nebler ja nicht blenden, solange sie serienmäßig verbaut wurden und man darf sie als Tagfahrlicht verwenden.
Weil nun kann ich mein Xenon schonen.
Jetzt bleibt nur die Frage, ist dann Nebler + Begrenzungslicht auch erlaubt, weil...
erlaubt ist:
- Nebelscheinwerfer alleine
- Nebelscheinwerfer + Abblendlicht
nicht erlaubt ist:
- Begrenzungslicht alleine
ergo Nebelscheinwerfer + Begrenzungslicht müsste auch erlaubt sein, außerdem wäre dass eine kurze Codierungsänderung bei meinem Audi und fertig ist die Geschichte.
Gruß
Sascha
cult1.da.ru -
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