Legales AIRRIDE in Österreich - Alle Infos

      FaNaTiCBoRa schrieb:

      @Golf3Tuner85

      Warum sollte es nicht legal sein wenn es eingetragen ist???

      Also was ich nicht verstehe ist es muss doch eine möglichkeit geben ein Airride so zu bauen das der TÜV und die Landesregierung zufrieden ist, eben mit Sperrventielen oder so??

      Ciao FanaticBora
      ja es gibt airrides mit denen die landesregierung zufrieden sein würde wenn es in österreich legal wäre... in deutschland geht es ja auch. fakt ist aber dass es nicht legal ist und nur wenn es jemand irgendwie vielleicht eingetragen bekommt is das gesetz dadurch ja nicht aufgehoben.
      hätte ja selbst gerne eines, so ist es ja nicht.

      mfg

      Golf3Tuner85 schrieb:


      FaNaTiCBoRa schrieb:

      @Golf3Tuner85

      Warum sollte es nicht legal sein wenn es eingetragen ist???

      Also was ich nicht verstehe ist es muss doch eine möglichkeit geben ein Airride so zu bauen das der TÜV und die Landesregierung zufrieden ist, eben mit Sperrventielen oder so??

      Ciao FanaticBora
      ja es gibt airrides mit denen die landesregierung zufrieden sein würde wenn es in österreich legal wäre... in deutschland geht es ja auch. fakt ist aber dass es nicht legal ist und nur wenn es jemand irgendwie vielleicht eingetragen bekommt is das gesetz dadurch ja nicht aufgehoben.
      hätte ja selbst gerne eines, so ist es ja nicht.

      mfg
      Du schreibst in Österreich nicht legal aber WARUM ist es nciht legal weisst du das???

      Also laut meiner Information von der MA46 schau MAL meinen Beitrag Seite 5, ist es so das die mindestboderfreiheit von 11cm nicht dauerhaft gewährleistet werden kann!! <--- Auskunft MA 46

      Was ich wiederum nicht versthe ist eben das es Systeme gibt die eine Fahrt unter 11cm unterbinden, auf Deutshc das Auto Startet einfahc nicht!!

      Also keiner Vertehst es so richtig warum es nicht zum Typisieren geht Fakt ist wenn du dir hier MAL alles durchliest wirst du einen Beitrag finden, weiss jetzt nciht genau von wem aber der jenige schriebt das schon MAL Airride Typisiert wurden und das wiess ich selber auhc aber das ist viele Jahre her und eben damals war die Technik nicht so ausgereift und da dürfte etwas passiert sein "Unfall" ??? weiss nicoht genau und seit dem gibt es ein generelles Verbot!!

      Ciao FanaticBora
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      @fanaticbora

      ja hab mir die beiträge durchgelesen, aber wenn es so wie du schreibst ja legal sein soll lt. aussagen von anderen dann frage ich mich warum hier überhaupt noch weitergeschrieben wird.
      und bezüglicher früherer typisierungen, immer gab es die 11cm regelung auch noch nicht aber dennoch wird heute keiner mehr ein auto unter 11cm, auser mittels plastikteilen(lippe) auf 8cm, typisiert bekommen.
      ob ein airride mittels gewindefahrwerk um das fahrzeugniveau über die 11cm zu heben typisiert wird das könnte ich mir vorstellen, weiss es aber nicht und habe auch noch keinen beweis dafür gesehen.

      habe nun meine meinung zum thema abgegeben und wenn wer was konkretes vorlegen kann oder wirklich handfeste infos hat dann bitte meldet euch bei mir.

      mfg
      Aber LKW´s haben ja in Österreich auch a Luftfahrwerke, Behinderten Auto´s oder Behinderten Transport haben auch Luftfahrwerke also ganz so illegal ist ein Luftfahrwerk nicht :hihi: Aber is eh egal denn in Österreich ist bei der Fahrwerksfrage ohnehin fast alles illegal was in anderen Ländern legal is wegen den shit fucking 11cm :fluch:
      Österreich ist einfach eine Bananenrepublik.

      Das is doch alles reine Willkür.

      Da passt einem der höheren Herren ein Luftfahrwerk nicht und du kriegst es ned eingetragen.

      Egal mit welchen Gutachten du kommst.

      Nach dem Motto: wenn der Herrgott nicht will, geht da gar nix.

      es fängt ja schon beim Gewindefahrwerk an: wer zum Henker braucht Sicherungsringe?

      wenn die eingetragenen Kontrollmasse (Restgewinde und Abstand Kotflügelkante/Radmitte) nicht mehr passen, sieht ein Blinder mit Krückstock, daß man zu tief ist bzw. das Fahrwerk verstellt wurde.

      und das Argument, daß mit den Sicherrungsringen das Fahrwerk nicht mehr verstellt werden kann: gäääääähn :hicks:

      wer zu tief fährt muss sowieso mit den bekannten Konsequenzen rechnen, ob Sicherrungsringe oder ned.
      ROLLIN´LOW
      Die bei der Landesregierung interessiert des halt ziemlich wenig ob irgendjemand so ein Fahrwerk eingetragen haben will deshalb hat der MA Angestellter auch jedesmal dazu geschrieben Airride wird devinitiv nicht eingetragen.
      Aber ich würd sagen wenn ein Zivilingenieur dort mit dem Auto hinfährt in dem ein Airride ordnungsgemäs verbaut wurde und dieser Ingenieur das bestätigt besteht sicher die Möglichkeit für eine Eintragung.
      Da spielt dann halt das Geld eine grosse Rolle, denn wenn dieser Ingenieur bestätigen soll dass so ein Fahrwerk Verkehrs und Betriebssicher is dann kosts halt und ohne Zivi geht sowieso gar nix weil auf da Landesregierung bekommst selber ned amal an LKW auf PKW umtypisiert (zb Caddy).
      Die wollen sich einfach hinten und vorne absichern aber wennst an Typisierer genug Kohle bringst dass er sein Stempel drauf drückt halte ich so eine Eintragung bestimmt für möglich, geht doch bei den grossen Fahrzeugherstellern auch.
      Hallo!
      Habt noch ein bisschen Geduld dann gibt es das mit denn 11cm auch nicht mehr vielleicht nicht gerade 4cm aber 8cm werden schon drinnen sein beim TÜV es gibt ja die EU.


      Sehr geehrter Herr ******!

      Vielen Dank für ihren Beitrag zum Thema Fahrwerksänderungen. Gerade in
      diesem Bereich wurden im vergangenen halben Jahr diverse Überlegungen
      seitens der Sachverständingen sowohl der Ämter der Landesregierungen als
      auch auf Bundesebene angestellt. Als Ergebnis kann daraus abgeleitet
      werden das es zukünftig zu einer Entschärfung der bisherigen nationlen
      Situation angelehnt an die Regelungen der Europäischen Union kommen
      wird. Dies gilt sowohl im Bereich Mindestbodenfreiheit als auch auf die
      Einhaltung der Auflagen welche im Rahmen eines Prüfgutachtens definiert
      wurden.

      Dies alles Basiert auf dem Ziel eine praxisnahe Lösung und gleichzeitig
      ein höheres Sicherheitsniveau zu realisieren.
      Die Umsetzung in Form eines Erlasses wird noch 2008 erfolgen.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Helmut Reitbauer


      Helmut Reitbauer
      Bundesministerium für Verkehr,
      Innovation und Technologie
      Sektion II / ST 4
      "Rechtsbereich Kraftfahrwesen
      und Fahrzeugtechnik"
      Postfach 3000
      1010 Wien, Stubenring 1
      Tel.: + 43 (1) 71162 / 65 5517
      Fax: + 43 (1) 71162 / 65 5073