Beschwerde an die Volksanwaltschaft wegen der 11cm
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Gewisse Richtlinien zwecks der Sicherheit sind ok, nur warum muss man hunderte Euro´s für eine Typisierung zahlen, wenn es für die Teile bereits ein Gutachten gibt?
Abzocke Nr. 1:
Ein vorhandenes Gutachten bedeutet das dieses Teil auf den hiesigen Fahrzeugen bereits montiert, überprüft und freigegeben wurde!! Für mich die erste Abzockerei hoch 10, denn das Überprüfen des ordnungsgemäßen Einbau´s kostet sicher nie im Leben so viel!
Zweite Abzockerei bzw. Frechheit: Ein Fahrzeug ist von Haus aus tiefer als die 11cm (1er Cabrio, aber auch genügend neue Fahrzeuge), man tauscht das originale Fahrwerk gegen ein anderes aus, muss es somit Typisieren und den Wagen höherlegen! Was hat das mit der Sicherheit zu tun, vorher durfte ich auch mit dem Wagen fahren, obwohl er wahrscheinlich durch das weichere Fahrwerk eher bei Bodenwellen Kontakt mit dem Asphalt hatte als mit einem Sportfahrwerk. Noch dazu sind somit alle Fahrwerke außerhalb des geprüften Verstellbereichs, sprich die Sicherheit ist somit im A...., sie gefährden damit jeden einzelnen und wollen aber mit den Bestimmungen das Gegenteil behaupten!
Ich sage es soll wieder Einzelgenehmigungen geben, wenigstens auf die 8cm, soll von mir aus ein wenig mehr als die ohnehin schon überteuerten normalen Typisierungen sein, nur hat man dann seine Ruhe! Somit hätte jeder was davon, der Staat kassiert weiterhin und der KFZ-Besitzer kann problemloser zum Spar einkaufen fahren, ohne Angst davor die Kennzeichen nachher nicht mehr zu haben! :-h -
Original von rogerrabbit007
tüvn schon aber alles ohne fahrwerk erwischens dich baust es um und fertig +man erspart sich das teure gesamtgutachten!!
Wenn nach einem Kennzeichenentzug eine Strafe von 400 Eur, wie´s mir passiert ist, NUR wegen zu tiefen Fahrwerks kommt geht die Rechnung nicht auf. Und da sind noch keine Nebengebühren wie Überprüfung, Gebühr für die Hinterlegung der Taferl bei der BH usw. dabei.
Das muss man sich wenn dann halt einfach können und den Eintrag im Führerscheinregister muss man auch wegstecken können.
Greez,
DOC! :-w -
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Ja und das is ja gleich der nächste Punkt, was eigentlich komisch is:
es gibt nähmlich keine einheitlichen Preis bezgl Strafe:
wenn ich lese:
Doc 400,-- fürs Fahrwerk
LuZar: Reifen & Felgen 170,--
Die Preisgestaltung is ja auch wieder irgendeine Willkür der BH.
mich habens damals aufgehalten und haben für jedes Teil das beanstandet wurde Pauschal 50,-- verlangt
wobei hier wieder auch irgendwelche Punkte beanstandet wurden.
Beispiel.
vorne waren 7 J 14" und hinten 9J x 14" felgen montiert. die 9J sind um 1 cm drüber gestanden, somit war von radabdeckung keine rede.
beanstandet wurden nur die 7J(2 x 50,-- :-h)
Fahwerk zu tief - nix beanstandetdafür wurden die H-Gurte und is typisierte Lenkrad beanstandet
und und und
also das soll ma dann ahlt auch einmal wer erklären können -
Ich glaub dahinter steckt eine ausgemachte verwirrtaktik. :-h
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Bahula“ ()
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Liebe Leute,
wenn ihr etwas gegen die 11cm Regel machen wollt dann machen wir uns lieber Gedanken warum es sie gibt, denn nur wegen der Strafen ist sie sicher nicht.
Ich hab MAL gehört dass, wenn der Staat eine bestimmte Tieferlegung genehmigt und es dann zu einem Schaden am Fahrzeug wegen zu geringer Bodenfreiheit kommt er (der Staat) für den schaden aufkommen muß.
Sollte das früher der Fall gewesen sein das dieser Umstand ausgenützt wurde wäre der Staat ja blöd wenn er weitere Tieferlegungen zuließe.
Also wäre in diesem besagtem Bescheid vieleicht eine Klausel nett die die möglichkeit läßt (ev. durch Unterschrift des Fahrzeugbesitzers) dass der Besitzer selbst UND NUR ER für etwaige Schäden aufzukommen hat.
Immer da für euch RoccoRowdyI MOG KANE TIEFSPÜLBECKEN
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