Licht am Tag

      gut zu wissen, also fahr ich in zukunft mit standlicht + nebler rum. damit riskiert man natürlich, das die cops gerne 2x hinschaun, wenn sie dich auf der strasse sehen. wenn dann nichts alles passt, sprich, typisiert ist an der karre, dann fi*ken sie dich ... :deal:
      schon seltsam, was so eine verordnung ausmacht... vor gar nicht allzulanger zeit wurde ich gestraft, da meine nebler "blenden", es "verkehrsgefährdend" war. es war verboten sie bei tageslicht einzuschalten wenn keine beeinträchtigung durch nebel gegeben war.

      auf einmal, eine verordnung später, darf man sie einschalten, weil es zur verkehrssicherheit beiträgt.

      ich werden den affen MAL einen brief mit meinen strafzetteln schicken und das geld zurückfordern. ich hatte ja sozusagen eine vorreiterrolle in sachen (nebel)licht am tag. ich fahr schon seit den frühen 90ern damit herum :-h

      abzocke pur... also wenn das keine kasperln sind, wer dann... :crashed:
      A.C.A.B.

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      Ich Fahr mit Nebel SW Alleine bei meinem Golf IV.Die sind serienmässig im Scheinwerfer.Hab mir mit einem Relais eine Schaltung gebastelt dass die Nebler an gehen wenn der Motor läuft :D
      Hoffe das das so sein darf denn genau heisst es ja NEBELSCHEINWERFER ALLEINE das heist für mich ohne Standlicht.

      :-w
      Wer anderen eine Bratwurst brät, der braucht ein Bratwurstbratgerät!
      VCDS 908.1 HEX+CAN :hihi:
      VW Audi Club BAD & MAD
      es ist nicht entscheidend, ob nebelscheinwerfer original oder nachgerüstet sind, sondern wo sie positioniert sind. sollten sie also in die hauptscheinwerfer oder die schürze integriert sind, so ist es in ordnung.

      was absolut nicht erlaubt ist, sind die sogenannten ralllye-scheinwerfer die man vorne an die stoßstange montiert.

      wichtig ist dabei der 5. punkt der erläuterung:


      "5. Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange
      montiert wurden, sind keine zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag."

      darin werden explizit "an" und nicht "in" die stoßstange gebaute scheinwerfer verboten.
      Erlass vom 06.April 2006 zur 27.KFG-Novelle, Verwendung von Nebellicht am Tag

      1: Durch die 27.KFG-Novelle, die vom Nationalrat bereits beschlossen worden ist und am 19.April (Ausschuss) und 21.April (Plenum) im Bundesrat behandelt wird, werden die Bestimmungen des §99 ABS. 5a KFG betreffend die Verwndung von Licht am Tag geändert und auch NEBELLICHT, DASS MIT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERTEN NEBELSCHEINWERFERN AUSGESTRAHLT WIRD, als zulässige Lichtquelle für Licht am Tag erlaubt.

      (....)

      5. Nebelscheinwerfer, die NICHT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERT SIND, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden, sind KEINE zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag.




      Gesetz

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „hübsche“ ()

      Die Sinnhaftigkeit obs integriert sind oder nicht ist schon fraglich - laut Arbö is so interpretiert das in der Front integrierte NSW nicht blenden sollen.
      Wobei das meiner Meinung auch völliger schwachsinn is - kann meine originalen NSW genauso verstellen das jeden blenden - is ja genauso 55W pro Scheinwerfer.

      Und auch NSW de nachträglich angebaut wurden müssen ja eingestellt werden damit sie niemanden blenden.

      :gruebel:


      Aber hauptsache sie sind erlaubt :D

      mfg :-w
      Galerie.KO-Racer.at | Fotos der Vienna Autoshow 2014 online
      Original von chris.ro
      Hoffe das das so sein darf denn genau heisst es ja NEBELSCHEINWERFER ALLEINE das heist für mich ohne Standlicht.
      :-w


      ja mach ich auch, ohne standlicht, weil da würd ja dann erst alles andere mitleuchten wennst das standlicht auch eingeschaltet hast.
      ist das eh richtig so, also nur nebler einschalten als tagfahrlicht? :-?