Licht am Tag

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      Hi!

      Mir gehts auch um die Xenons, irgendwie schade drum.

      Die Nebelscheinwerfer hingegen nutze ich nie da die nicht wirklich was bringen.

      Kann ich nicht anstatt den H3 Nebler was anderes hinter die Linse setzen? Wenn ich zB so eine Tagfahrleuchte zerlege und in meinen SW reinbaue und diese mit dem NSW Schalter bediene und so schalte dass es ohne allen anderen Leuchten geht? Will ja in der Nacht nicht das mitleuchten haben - da grillen die Xenons ;)



      Gemeint sind die unteren Linsen, die großen sind die Xenons, daneben Fernlicht und die unteren NSW werden nie gebraucht....

      Vielleicht hat da jemand eine Idee dazu...

      MFG
      Die Frage ist ob es erlaubt ist die Nebler zu "killen"....

      In meinem Fall fahre ich nur im Sommer mitm A8, da sch... ich auf die Nebler, aber wenn du ein ganzes Jahr unterwegs bist??

      Was ist wenn ich mir die Nebler so schalte dass sie nicht mit dem Abblendlicht leuchten, und dem Polizist sage dass hinter der Linse was anderes sitzt, ich meine er kann ja nicht den Scheinwerfer zerlegen, da würde der V8 MAL einen Bruzzler auf seinen Fingern hinterlassen, so eng gehts da zu.

      Die Nebler zu "entschärfen" mit normalen Lampen wäre sicher interessant, vielleicht kennt sich da jemand aus.

      Muss sowieso noch beide SW ausbauen da die original Leitungen fürs S8 Xenon zu schwach sind und noch Standlicht Leds in weiß reinkommen, dann könnte ich die H3 auch gleich umbauen wies gehört... In die Stoßstange kommt mir sicher nichts runter und Xenon beim Sonnenschein... schade ums Geld sage ich da...
      Tagfahrlicht-SW haben als Verwendungsbestimmung auf der Streuscheibe die Angabe "DRL", somit ist mit einfachen Mitteln erkennbar, ob es sich um NSW oder Tagfahrlicht-SW handelt.
      Die Einbringung schwächerer Leuchtmitel entfällt daher.

      Ausserdem müssen die Tagfahrlicht-SW bei Einschalten der Fahrzeugbeleuchtung (Begrenzungs-, Abblend- und Fernlicht) automatisch abgeschaltet werden.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      A6 3.0 TDI s-line

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Es sind dezitiert die NSW aus der Bestimmung des § 99 ABS 5a KFG herausgenommen worden.
      1. Ist die Verwendung des NSW als Tagfahrlicht als nicht zulässig erklärt worden und
      2. ändert sich an dem NSW nichts durch Abänderung der genehmigten Lampentype.
      Es bleiben nachwievor NSW, auch mit anderen Leuchtmitteln.

      Dh im Klartext, wenn ein Kfz mit ausschließlich oder iVm anderen Leuchten leuchtenden NSW angetroffen wird, kann dies wie folgt enden:

      1. Verwenden von NSW, obwohl keine Sichtbehinderung vorliegt
      2. NSW dürfen nur iVm Begrenzungs-, Abblend- oder Fernlicht Licht ausstrahlen
      3. Verwenden von nicht für diese Leuchte zugelassenen Leuchtkörpern
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Moment MAL, NSW sind es sicher keine mehr, sind ja nur Linsen.

      Wenn ich mir Linsen Tagfahrleuchtenhole ist das ja nichts anderes, nur dass ich sie nicht in die Stoßstange baue sondern eben in die Scheinwerfer, hinters Glas.

      Einzig sinnvoll erscheint mir das Argument

      Verwenden von nicht für diese Leuchte zugelassenen Leuchtkörpern


      Wenn ich mir da aber Papiere von zB Hella Tagfahrleuchten mitnehme denke ich wird es kein Problem geben.

      Ist doch egal ob das Leuchtmittel von den TGFL hinter den Hella Linsen in der Stoßstange oder hinter den Hella Linsen in den Scheinwerfern leuchte, weißt du worauf ich hinaus will?

      Angeschlossen etc. wird das auch genau so wie die TGFL.....