is doch egal. ich hätts lieber eingetragen. trotzdem kanns ich mir nicht vorstelln
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eine TÜV-Freigabe ersetzt keine EINTRAGUNG ! Und die Teile gehören eingetragen ! Wahrscheinlich brauchst sogar eine Anbaubestätigung !
JUNGS, wir leben in ÖSTERREICH
Original von P01S0N
Also nochmal... muss NICHT eingetragen werden...
kurzes Zitat aus dem 4 Seiten langem HECKSTOßSTANGEN TÜV-Gutachten...
"... die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt durch den Umbau nicht, da eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern im Sinne von §19(2) StVZO nicht zu erwarten ist... , . eine Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer technischen Prüfstelle oder einen Prüfingeieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation ist deshalb NICHT erforderlich.; Keine Berichtigung der Fahrzeugpapiere wie Typenschein, usw. notwendig...; "
So denn diese Schürzen sind schon geprüft aif Splittersicherheit, befestigung, Aussenkannten , etc...
End!
Original von P01S0N
Ok und ich sags auch zum letzten mal...
das Gutachten ist vom Prüfzentrum Wien. 1230 Wien, Deutschstraße 10: TÜV Österreich. Geschäftsbereich für Kraftfahrtechnik/Gefahrgutwesen...
Original von cobra427
HALLO !!
das betriff die DEUTSCHE StVZO und nicht die ÖSTERREICHISCHE StVO bzw KFG !
DAS ist das Problem . in Deutschland ist eine Eintragung nicht erforderlich ... laut StVZO ...
die deutsche StVZO ist aber bei uns nicht anwendbar, da NICHT existent !
und da könn ma jetzt ewig weiterdiskutieren ..